Auszug - Tiefenprüfung Hilfen zur Erziehung
Frau Delenk (Fachsteuerung HzE) stellt die Tiefenprüfung aus dem Jahr 2016 vor. Hier wurden die Hilfen gemäß § 35a SGB VIII untersucht (Datenlage: 2015). Gemäß des Beschlusses des Abgeordnetenhauses Drs. 16/2474 finden jährlich (seit 2010) Tiefenprüfungen als standardisiertes Fachcontrolling statt. Tiefenprüfungen untersuchen fachliche und rechtliche Bewilligungsverfahren von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen. In allen Bezirken wird eine vergleichende Analyse relevanter Infrastruktur, Verfahren, Organisation der Diagnostik und Leistungsgewährung aus Steuerungsgesichtspunkten durchgeführt.
Die Hilfen gemäß § 35a SGB VIII wurden untersucht, weil die Fallzahlen und Ausgaben berlinweit angestiegen sind und die Steuerbarkeit des Jugendamtes aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenes zweistufiges Diagnostik- und Prüfverfahrens eingeschränkt ist.
§ 35 SGB VIII wird gewährt wenn: 1. die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) und 2. daher Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a, Abs. 1, Nr. 2 SGB VIII)
Hilfearten sind z.B.: ambulante Psychotherapie, integrative Lerntherapie, sonstige ambulante Hilfen, teilstationäre Hilfen oder stationäre Eingliederungshilfen.
Die Tiefenprüfung wurde von jedem Bezirk nach einem einheitlichen Untersuchungsdesign durchgeführt (Hypothesenbildung, einheitliche Fragestellungen, 30 Fälle per Zufallsstichprobe pro Bezirk).
Ergebnisse Charlottenburg-Wilmersdorf: Von insgesamt 1.245 Hilfen (Stichtag 31.12.2015) sind 278 Hilfen gem. 35a SGB VIII. 75 % sind Lerntherapien. Die Analyse zeigt, dass sich die Fallzahlen seit 2013 um 7 % erhöht haben, aber die Transferausgaben um 7 % gesunken sind. Die Hilfen wurden überwiegend aufgrund schulischer Probleme initiiert (57 %). Als weitere Gründe folgen soziales Verhalten (27 %) und Entwicklungsverzögerungen (17 %). Es hat sich gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Hilfedichte und der Sozialstruktur gibt. Es besteht eine soziale Akzeptanz der Zuordnung zum § 35a SGBV III - insbesondere der Integrativen Lerntherapie. Zudem besteht ein Zusammenhang zwischen der Ausstattung des Bezirkes mit schulischen Ressourcen und dem Umfang der Gewährung von Eingliederungshilfen.
Anhand der Ergebnisse der Tiefenprüfung wurden u.a. folgende Schlussfolgerungen gezogen: •die Verfahren an den Schnittstellen müssen verbessert werden, •die Mitarbeiter*innen müssen bez. der Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung qualifiziert werden (im Bezirk gab es im Jahr 2017 bereits 2 Fachtage), •fachliche Gremien müssen intensiv genutzt werden, •die Zusammenarbeit mit den Regelschulen muss gestärkt werden, •des Regelsystems Schule muss gestärkt und auf die spezifischen Bedarfslagen ausgerichtet werden, •(Psycho)Therapeuten müssen mehr in den Hilfeplanprozess einbezogen werden
(Nähere Ausführungen sind der ppt. Anlage zu entnehmen.)
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