Auszug - Fütterung von Tauben und Ratten bestmöglich verhindern
BV Schmidt fragt nach der Berücksichtigung der Menschen, die aus psychischer Disposition Tauben füttern. BV Tschörtner erläutert, dass der Antrag proaktiv gedacht ist und für Aufklärung sorgen soll und als Zielgruppe eher nicht psychisch kranke Menschen hat. BV Schulte fragt nach, ob das Füttern als Verschmutzung nicht bereits jetzt untersagt wäre. BzStR Engelmann würde ein Fütterungsverbot aus hygienischen Gründen begrüßen, problematisiert aber die Durchführbarkeit.
BV Sell erörtert, dass Rattenbekämpfung im regelmäßigen Verfahren durchgeführt wird und beantragt, dass der Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt angesehen wird.
Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis hierfür: Dafür: 4 Dagegen: 10
Der Vorsitzende stellt den ursprünglichen Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9Dagegen: 4Enthaltungen: 1
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr, Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Fütterung von Tauben und Ratten bestmöglich zu verhindern und bei Verstößen hiergegen insbesondere Aufklärungsarbeit zu leisten. Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert sich beim Senat von Berlin für ein Fütterungsverbot von zum Beispiel Tauben einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2017 zu berichten.
Begründung: Immer mehr Tiere werden durch Speisereste angelockt. Zuletzt musste der Spielplatz am Klausenerplatz, welcher 2015 für rd. € 330.000,- zum Wasserspielbereich umgestaltet wurde, aufgrund von Rattenbefall gesperrt werden. Grund für den Anstieg der Anzahl an Ratten können illegale Tierfütterungen sein. Gerade dort, wo Enten, Schwäne oder andere Vögel gefüttert werden, bleiben häufig Nahrungsreste übrig, die die Nager anziehen. Ratten können auch Krankheitserreger übertragen. Laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zählen dazu unter anderem Salmonellen, die Durchfallerkrankungen auslösen können. Auch an der Ausbreitung von Tierseuchen wie Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche sind Ratten demnach häufig als Überträger beteiligt. Auch Tauben werden in unserer Stadt oft mit Brotkrumen und Speiseresten gefüttert. In z. B. Hamburg sind Fütterungen strafbar und können mit bis zu € 5.000 Bußgeld geahndet werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür:mehrheitlichdagegen: Enthaltung: |
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