Auszug - Klärung der Anrechnungszeiten von eigenen Sportanlagen
Hintergrund des Antrags ist die Annahme, bei einer über Fördermittel des Vereinsinvestitionsprogramms und aus eigenen Mitteln errichteten Sportanlage würden dem Verein die Nutzungszeiten auf seiner eigenen Anlage zu 100% angerechnet.
Herr Blaschke erläutert: Teile der Nutzungszeiten auf der eigenen Vereinssportanlage werden bei Antragstellung auf Nutzungszeiten für die öffentlichen Sportanlagen vor dem Hintergrund begrenzter Nutzungszeiten berücksichtigt. Mit der normverwaltenden Senatsverwaltung ist diese Verfahrensweise mit dem Umfang der Anrechnungszeiten abgesprochen, Im konkreten Fall werden die Zeiten für einen Platz montags bis freitags 16-22 Uhr als gegebene Nutzungszeiten auf den beantragten Bedarf angerechnet. Das entsprechende Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an den Verein aus dem Jahr 2015 ist auch dem Bezirkssportbund bekannt.
Nach kurzer Diskussion wird aufgrund einiger ungeklärter Fragen die Abstimmung zunächst zurückgestellt.
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