Auszug - Keine Zuzahlungen bei Kindertagesstätten  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:32 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0038/5 Keine Zuzahlungen bei Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE 
Verfasser:Wuttig/Tillinger/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Frau Dr. Vandrey sieht die Senatorin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in der Pflicht, durch das Erlassen von Sonderregelungen/Richtlinien dem Trend der Erhebung von Zuzahlungen vieler Kita-Träger, die sie von den Eltern für zusätzliche Angebote bzw. Sonderleistungen verlangen, entgegenzuwirken. Für Initiativ-Kitas gibt es bereits Sonderregelungen. Sie unterstützt den Antrag und tritt diesen bei. Frau Dr. Vandrey regt jedoch an, den Antrag wie folgt zu ändern:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Richtlinien für die Kindertagesstätten erlassen werden, die Zuzahlungen zukünftig kontrollieren.

 

Entgegen der Auffassung von Herrn Naacke teilt Frau Schmitt-Schmelz mit, dass zurzeit vom Senat Zuzahlungen nicht kontrolliert werden, das Bezirksamt empfindet dies aber als notwendig. Eine Zuzahlung darf nicht Voraussetzung für einen Kitabesuch sein. Hierzu wird es einen Gesetzesvorschlag der Senatsverwaltung geben, der zurzeit noch diskutiert wird.

 

Herr Förschler weist darauf hin, dass die Senatsjugendverwaltung bereits bestehende Regelungen aktualisiert bzw. Richtlinien erarbeitet und sich diese Sache im Verwaltungsgang befindet. Daher schlägt er vor, den Antrag durch Verwaltungshandeln als erledigt zu betrachten.

 

Frau Biewener und Fr. Röder übernehmen den Änderungsantrag von Frau Dr. Vandrey, jedoch mit folgender Formulierung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Richtlinien für die Kindertagesstätten erlassen werden, um Zuzahlungen zukünftig zu kontrollieren.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Antrag als Unterstützung für die Landesebene dienen soll.

 

Der JHA nimmt den Vorschlag von Herrn Förschler, durch Verwaltungshandeln erledigt, an (6/5/0).

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Richtlinien für die Kindertagesstätten erlassen werden, um Zuzahlungen zukünftig zu kontrollieren.

Der BVV ist bis zum 30.04.2017 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:6dagegen:     5    Enthaltung:0

 
 

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