Auszug - Entwicklung Kolonie Mannheim  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

An den bestehenden Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der Kleingärten erinnert Herr Schruoffeneger, planungsrechtlich sei bisher Bauland festgelegt. Das Schreiben des Genossenschaftsvorstandes, in dem sich gegen eine Umwandlung in Kleingartenland ausgesprochen wurde, liege vor und wurde den Ausschussmitgliedern überlassen. Zwischen Bezirksamt und Vorstand wurde vereinbart, das Thema im Stadtentwicklungsausschuss zu behandeln und bis Ende April 2017 eine Meinungsbildung abzuschließen, um der Genossenschaft im Rahmen der Jahresmitgliederversammlung im Juni 2017 das Votum des Bezirkes vorstellen lassen zu können. Herr Dr. Karaalp, Mitarbeiter in der Rechtsstelle der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, schildert die zwei gerichtsanhängigen Verfahren gegen Schwarzbauten, in denen das Verwaltungsgericht jeweils signalisiert habe, dass das Vorgehen des Bezirksamtes dagegen legitimiert sei. Maßstab für die Bewertung von Baukörpern auf dem Gelände der Genossenschaft bilde die planungsrechtlich feststehende geschlossene Wohnbebauung und Geschossigkeit, was von den beiden Betroffenen und auch noch von anderen nicht eingehalten wurde. Inwiefern der Genossenschaftsvorstand beauftragt sei, den Status quo zu sichern, hinterfragt Herr Heyne. Unklar sei auch, ob das nicht das falsche Verfahren sei, um die Flächen planungsrechtlich zu sichern. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, stellt die planungsrechtlichen Gegebenheiten der nördlichen, nicht erschlossenen Teilfläche und der südlichen Teilfläche auch in Bezug auf mögliche Planungsschäden durch die Festsetzung einer Kleingartenfläche dar. Der Altbestand weise unterschiedliche Baukörper auf, seit dem Jahre 2000 sei eine heftige Dynamik in Bezug auf den Eigenheimbau festzustellen. Dagegen gab es Anzeigen aus der Nachbarschaft, die Auslöser der bauordnungsrechtlichen Prüfung waren. Im Ergebnis wurde gegen die, sowohl materiell als auch formell unzulässigen, Schwarzbauten vorgegangen. Herr Schruoffeneger betont, dass gegebenenfalls über Ermessen in Bezug auf die Schwarzbauten geredet werden könne, wenn klar werde, was künftig geplant sei. Sollte dies weiterhin nicht der Fall sein, gehe jegliches Ermessen gegen Null. Auch sei die Meinungsbildung innerhalb der Genossenschaft nicht einheitlich. Etwa die Hälfte der Mitglieder wolle die Kleingartenfestsetzung, die andere Hälfte dagegen den Wertverlust des Grundstücks durch die planungsrechtliche Sicherung als Kleingartenanlage nicht hinnehmen.

Das Wort erhält Frau März, Vorstand der Kleingarten- und Heimstättengenossenschaft Mannheim eG. Die Genossenschaft bildete sich nach dem Heimstättengesetz, mittlerweile handele es sich um Eigentumsland, das also nicht unter die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes falle. Auch das bezirkliche Bürgerbegehren zum Erhalt von Grünflächen könne daher hier nicht angewandt werden. Aus Sicht der Genossenschaft seien im Zuge der möglichen Festsetzung einer Kleingartennutzung tatsächlich die Fragen des Wertverlustes, einhergehend mit dieser als Enteignung anzusehenden Maßnahme, sowie der Entschädigung dafür zu stellen. Die Idee der Genossenschaft wäre daher, eine auf 20 bis 25 Jahre befristete Befreiung für die aktuelle Nutzung zu erhalten. Danach sei eine Bebauung geplant, was jedoch noch durch die Genossenschaftsmitglieder zugestimmt werden müsste.

Frau Spielberg kritisiert, dass sich seitens der Genossenschaft passende Argumente herausgepickt würden und sie sich nicht einheitlich gebe. Nach Abschluss der Meinungsbildung in den Fraktionen soll das Thema in der nächsten Sitzung weiterberaten werden.


 

 
 

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