Auszug - Sachstand Verkauf Tennisgelände an BSV 92
Bericht vom Informationstermin bei SenInnDS mit SenFin am 14.03.2017: Definitiv werden keine Sportgrundstücke mehr an die nutzenden Vereine verkauft. Sicherheit für Vereinsinvestitionen soll durch längerfristige Nutzungsvereinbarungen (wie im Bezirk bereits seit Jahren praktiziert) oder in geeigneten Einzelfällen durch Erbbaurechte gewährleistet werden. Ein Erbbaurecht käme jedoch nur bei einem Neubau überhaupt in Betracht und wäre für das unbebaute Tennisgelände des BSV 92 rechtlich nicht möglich Ein entsprechender Vermerk wird an die Ausschussmitglieder verteilt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |