Auszug - Vorstellung Stand des Projekts Forckenbeckstraße durch das Büro der Groth-Gruppe  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Wort erhält Herr Thomsen, Geschäftsführer der Groth Development GmbH & Co. KG. Die im Folgenden präsentierten Vorschläge für die Neubauten in der Forckenbeckstraße wurden auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes der Nöfer Gesellschaft von Architekten mbH entwickelt. Die Visualisierung von der Forckenbeckstraße her zeige zunächst einen ersten Entwurf zur Fassadenansicht und deutete die Höhenentwicklung im Baukomplex an. Dabei nehme die Höhenentwicklung auch die Topographie des Geländes auf. Die Fassadenentwicklung werde in den nächsten zwei Monaten fortgesetzt, das Ergebnis könne dem Ausschuss präsentiert werden. Die Höfe werden zum Stadtplatz hin geöffnet, der zentral an der künftigen Durchgangsachse entstehe. Hier und an der Forckenbeckstraße seien ferner Ladenflächen vorgesehen. Spielplätze entstünden in den Innenhöfen. Die Erschließung der Wohnanlage und der mit 0,6 Stellplätzen pro Wohnung kalkulierten Tiefgarage mit rund 530 Stellplätzen werde ringförmig von der Forckenbeckstraße her erfolgen. Die Überdeckung der Tiefgarage liege bei 0,8 Metern, Aussparungen für Bäume seien ebenfalls vorhanden. Ein Car-Sharing bzw. e-Mobility-Konzept befinde sich in der Entwicklung. Insgesamt würden 953 Wohnungen entstehen, was einer GFZ von 2,4 entspreche. Die durchschnittliche Wohnungsfläche betrage 65 Quadratmeter, 50 Prozent der Wohnungen werden zwei, 30 Prozent drei und die restlichen Wohnungen mehr Zimmer haben. Vor dem Hintergrund des aufgrund des bestehenden Baurechtes geschlossenen Kompromisses in Bezug auf die Mehrflächen werden 65 preisgebundene Wohnungen geschaffen. Die Art der Mietpreisbindung dafür werde vom noch zu entscheidenden Förderweg abhängen. Der Bauantrag für den ersten der vier Blöcke wurde im letzten Jahr gestellt, der für den zweiten werde demnächst eingereicht. Der Baubeginn ist für den Sommer oder Spätsommer geplant, die Erschließungsarbeiten werden davor beginnen. Ein früherer Baubeginn kam trotz der bereits vor einem Jahr erfolgten Räumung des Geländes aufgrund des durchgeführten Architekturverfahrens zur Qualitätssicherung des Projektes nicht in Frage. Sollte es Wunsch des Bezirkes sein, könne auch eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Projekt durchgeführt werden.

Eine Informationsveranstaltung hält Herr Schruoffeneger in Bezug auf die im Anschluss vorzustellende Grünflächenplanung für erforderlich, in diesem Zusammenhang sollte dann auch das Gesamtprojekt vorgestellt werden. Bezüglich der Schulplatzplanung wurde eine Ablöse für 37 Plätze geleistet, die in die geplante Erweiterung der Alt-Schmargendorf-Schule einfließen werde. Eine Kindertagesstätte mit 80 Plätzen werde auf einem dafür bereits bereitgestellten Teil des Geländes der Kleingartenanlage entstehen. Ein Lärmgutachten sei vor dem Hintergrund des bereits vorliegenden Verkehrsgutachtens und der äußeren und inneren Erschließung obsolet, so Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes.

Das Wort erhält Frau Müller vom Büro Lützow 7. Die Gestaltung des Grünbereiches der Anlage sehe die Einrichtung hausnaher Vorgärten vor. Die Spielflächen würden entsprechend der Vorgabe von vier Quadratmetern pro Wohnung geplant. Aussparungen im Baukörper der Tiefgarage seien für Bäume vorgesehen und dienten gleichzeitig der Versickerung von Regenwasser. Auf dem Quartiersplatz solle ein Wasserspiel entstehen. Das Gefälle an der Forckenbeckstraße zwischen der Feuerwehrzufahrt zu den angrenzenden Gebäuden und der Erschließungsöffnung werde abgeböscht und durch eine Mauer befestigt sowie im weiteren Verlauf niveaugleich gemacht. Bezüglich der vorhandenen Mietergärten an der nördlichen Grundstücksgrenze mache ein Verschieben auf eine Ebene die Errichtung einer Mauer entbehrlich. Sollte ein weiterer Bedarf an der Nutzung der bereits teilweise unbewirtschafteten Mietergärten nicht mehr gegeben sein, könne auch ein Grünstreifen, eventuell mit Nischen für Kinderspiel und Bänken, entstehen. Die vorhandenen Bäume würden im Bestand erhalten bleiben.

Herr Schruoffeneger weist darauf hin, dass diese Fläche öffentliches Land sei und auch bleiben werde. Die für das Neubauobjekt durch eine Umgestaltung entstehende Wertsteigerung müsse daher auch ihren Niederschlag in Form der Gestaltung und Unterhaltung durch den Investor finden. Einzelheiten müssten entsprechend vertraglich fixiert werden. Frau Wieland regt bezüglich der Begegnungsflächen auch die Schaffung quartiersübergreifender Angebote für die Nachbarschaft an. In Bezug auf die ökologische Projektgestaltung könnten neben Dach- und Fassadenbegrünungen auch Obstbäume gepflanzt werden, entsprechende Angebote sollten aufgrund der beabsichtigten Umnutzung einer öffentlichen Fläche unterbreitet werden. Die Fraktionen werden bis zur nächsten Sitzung um Rückmeldung gebeten, ob im Rahmen der weiteren Verhandlungen zwischen Bezirk und Investor das Thema Mietergärten aufgenommen werden solle.


 

 
 

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