Auszug - Jugendhilfebedarf für unbegleitete Geflüchtete nach Eintritt der Volljährigkeit  

 
 
77. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1640/4 Jugendhilfebedarf für unbegleitete Geflüchtete nach Eintritt der Volljährigkeit
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Vandrey informiert die JHA Mitglieder darüber, dass es wichtig ist, den Zeitraum für die unbegleiteten volljährigen Geflüchteten vom 18. bis zum 21. Lebensjahr zu verlängern und hierfür weitere Jugendhilfe zu bewilligen. Nur so kann verhindert werden, dass die unbegleiteten volljährigen Geflüchteten, die sich hier bereits in die sozialen Strukturen eingefügt haben, auf  andere Bundesländer verteilt werden. Die derzeitige Verfahrensweise ist auch für die eingearbeiteten Vormünder, Ehrenamtlichen und Paten nicht erfreulich.

 

Frau Röder fragt an, ob das Thema nicht im Landesjugendhilfeausschuss diskutiert werden sollte und auch Auswirkungen auf den Haushalt hat.

 

Herr Schruoffeneger regt an, den Antrag weitergehend zu formulieren, als Auftrag an die Verwaltung für die Gesamtthematik zu prüfen und anzuregen, ggf. die gegenwärtige Ausführung der gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Aus seiner Sicht muss durch das LaGeSo die Handhabung der Härtefallregelung verändert werden. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem LaGeSo muss die Thematik diskutiert und bearbeitet werden. Da in der Kosten- und Leistungsrechnung für diese Gruppe die Finanzierung nicht abgefedert wird, bleibt ein Kostenrisiko.

Herr Sell merkt an, dass der Antrag dann dringend dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden muss.

 

Herr Göpel unterstützt die Aussagen von Herrn Schruoffeneger und schließt sich auch im Hinblick darauf, die Geflüchteten zu integrieren der Empfehlung, den Antrag in einen Prüfauftrag zu ändern, an.

 

Frau Röder hält den Antrag für zu kurz. Die Thematik sollte auf Landesebene transportiert werden.

 

Frau von Pirani teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu 100 % basiskorrigiert, aber nicht für die jungen Volljährigen. Sie berichtet, die Bedarfe der jungen Geflüchteten sind zum Teil andere als die von einheimischen jungen Volljährigen und nicht jeder Bedarf ist durch Jugendhilfe zu decken. Das Gesetz sieht immer eine Einzelfallprüfung vor, 25 % der Hilfen für geflüchtete junge Menschen werden i. ü. jungen Volljährigen gewährt.

 

Laut Frau Dr. Vandrey wird der Antrag wie folgt geändert:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob für alle minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die sich in der Obhut des Bezirks befinden und die volljährig werden, auf Antrag erweiterten (Jugendhilfe-) Bedarf nach SGB VIII bewilligt werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2016 zu berichten.

 

Der JHA beschließt die Änderungen des Antrags einstimmig (8/-/-).

 

Der Jugendhilfeausschuss

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob für alle minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die sich in der Obhut des Bezirks befinden und die volljährig werden, auf Antrag (Jugendhilfe-) Bedarf nach SGB VIII bewilligt werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2016 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die sich in der Obhut des Bezirks befinden und die volljährig werden, auf Antrag erweiterten (Jugendhilfe- ) Bedarf nach SGB VIII zu bewilligen.

Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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