Auszug - Terminvereinbarung zur Vorstellung von Leitsätzen des BA zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 29.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte verteilt die erstellten Leitsätze des Bezirksamtes für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen

Herr Schulte verteilt die erstellten Leitsätze des Bezirksamtes für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen. Diese nennen keine räumlichen Schwerpunkte, sondern legen die für die Errichtung der Anlagen notwendigen Voraussetzungen bezüglich ihrer Einordnung in das Straßenland fest. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ausgesprochene Empfehlung, im Bereich des Autobahninnenringes keine Stellplätze für den Kraftverkehr in Abstellplätze für das Fahrrad umzunutzen, wurde nicht in die Leitsätze aufgenommen. Der Wegfall von Parkplätzen berge insgesamt hohes Konfliktpotenzial, über die Finanzierung des Fahrradabstellanlagenprogramms lege der Senat aber die grobe Linie fest. Tendenziell seien insbesondere in Wohnstraßen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet, ausreichend Fahrradabstellanlagen für die Mieterinnen und Mieter vorzuhalten. Ausnahmen bilde die Verwendung von Parknebentaschen, wenn die Sichtbeziehungen gewahrt blieben. Während Herr Dr. Heise eine ausführliche Diskussion in der nächsten Sitzung befürwortet, regt Herr Reich die Bildung eines aus den Ausschüssen für Straßen und Grünflächen sowie Wirtschaft, Ordnung und Verkehr zusammengesetzten Gremiums zum Thema Fahrradabstellanlagen an. Dies hält Herr Herz in Anbetracht der regelmäßigen Ausschüsse, in denen das Thema behandelt werden kann, nicht für zielführend. Die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen direkt neben befahrenem Straßenland hält er für fahrlässig gefährdend. Herr Dr. Murach weist auf die widersprüchlichen Haltungen innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Thema hin, da der Stadtentwicklungsplan Verkehr die Umwandlung von bis zu 10 Prozent der innerstädtischen Parkplätze auch für Fahrradabstellanlagen zulasse. Das Thema sollte zunächst vertieft im Fahr-Rat behandelt werden.


 

 
 

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