Auszug - Eingabe Nr. 99 des Herrn Johannes H. Baustelleneinrichtungen BE: Herr BzStR Schulte
Der Petent kann nicht erkennen, dass vor dem Haus Berliner Straße 20 Bauaktivitäten stattfinden und versteht nicht, warum seit April 2014 immer noch ein absolutes Halteverbot von 24 Stunden/Tag, besteht; schließlich besteht in diesem Bereich Parkraumbewirtschaftung. Die Fläche wird zum Abstellen von Fahrzeugen der Bauleiter oder Firmenfahrzeugen genutzt.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass das Absperren von Parkflächen auf zeitlichen Angaben der Bauherren beruht. Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger sind immer bemüht, das Nutzungsausmaß und die Nutzungsdauer auf den unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken. Eine lückenlose Kontrolle der Örtlichkeit ist jedoch auf Grund bestehenden Personalmangels nicht möglich. Die aktuelle Sondernutzungserlaubnis ist bis zum 31.05.2015 befristet. Sollte erneut eine Verlängerung beantragt werden, wird in diesem Fall konkret nachgefragt werden.
Die Eingabe wird vertagt. |
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