Auszug - Keine Aufgabe von Ehrengräbern ohne Bezirke
Der Antrag wird ohne vorherige Diskussion abgestimmt.
Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur empfiehlt dem Ausschuss für Straßen- und Grünflächen, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf Landesebene darauf hinzuwirken, dass das Verfahren zur Aufgabe von Ehrengräbern dahingehend verändert wird, dass vor Beschluss durch die Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten die betroffenen Bezirke beteiligt und gehört werden müssen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.
Begründung :
Das Verfahren zur Aufgabe von Ehrengräbern sieht keine Beteiligung der Bezirke und der Friedhofsverwaltungen vor Ort vor. Die Bezirke erfahren erst nach dem Beschluss, dass der zu Ehrende nicht mehr eines Ehrengrabes "würdig" ist, von der Aufgabe des Ehrengrabes. Die Kostenübernahme durch das Land entfällt, ohne dass den Bezirken die Möglichkeit gegeben wird, eine eigenen Klärung der Kosten der Beibehaltung, z. B. auch in Form von Spenden, herbeizuführen. Dem ist entgegenzuwirken, um das Andenken der zu Ehrenden zu bewahren.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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