Auszug - Bericht aus der gemeinsamen Einrichtung Job-Center  

 
 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 22.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


BzStR Engelmann, der aufgrund einer Terminüberschneidung nicht zu TOP 2 erscheinen kann, hat den Leiter des Amtes für Soziales, Herrn Langguth gebeten, den Bericht zu erstatten.

Bisher hat das Jobcenter über Beschlüsse der Trägerversammlung für alle zurückzufordernden Leistungen (wegen Darlehensgewährung oder wegen zu Unrecht gewährter Leistungen) den Forderungseinzug an die Bundesanstalt für Arbeit übertragen. Dies betraf auch die kommunalen Leistungen, wie die Kosten der Unterkunft. Dies schien durch die gesetzlichen Regelungen des SGB II gedeckt.

 

Inzwischen besteht auf Bundesebene (Kommunale Spitzenverbände, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit und Länder) Übereinstimmung, dass es sich beim Forderungseinzug um eine hoheitliche Aufgabe handelt mit der Folge, dass der Bezirk entweder diese Aufgabe zukünftig selbst durchführt oder die Aufgabe durch Verwaltungsvereinbarung auf das Jobcenter überträgt und von dort wiederum die Bundesanstalt für Arbeit beauftragt wird.

 

Derzeit wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Jobcenter abgeschlossen, die Trägerversammlung hat zwischenzeitlich bereits einen Beschluss zur weiteren Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit mit dem Forderungseinzug gefasst.

 

Konzept für die Vermeidung des Langzeitbezugs von Arbeitslosengeld II

 

Das auf zwei Jahre angesetzte Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg (2014-2015), an dem sich das Jobcenter beteiligt, hat sich zum Ziel gesetzt sowohl die Jugendarbeitslosigkeit in Berlin zu senken als auch den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern abzubauen.

Durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern und die Überprüfung interner Abläufe soll das im Ländervergleich schlechte Abschneien angegangen werden.

In diesem Rahmen hat das Jobcenter jetzt ein Konzept zur Vermeidung des Langzeitleistungsbezuges von Alg II erarbeitet. Mit diesem Konzept soll erreicht werden, dass der problematische Übertritt in den Langzeitbezug (21 Monate in den letzten 24 Monaten) eintritt.

Dafür werden durch jede Integrationsfachkraft 5 Personen in eine sechsmonatige Intensivbetreuung genommen, bei denen der Langzeitbezug innerhalb der nächsten 6 Monate eintreten würde. Sie sollen aus einer der folgenden Gruppen kommen:

 

  • Kunden mit geringem Restanspruch Alg II
  • 25-34jährige "marktnahe" Kunden ohne Berufsabschluss
  • Kunden mit geringem Einkommen
  • Alleinstehend Kunden ohne Kinder zw. 35-49 Jahren

 

Für jede Gruppe sind gezielte Maßnahmen empfohlen. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen Leistungsabteilung und Vermittlung gestärkt.

 

Planung FAV

 

Das Jobcenter hat die seitens des Bezirks angemeldeten Wünsche (die von vornherein auf eine eingeschränkte Platzzahl angelegt waren) weitestgehend berücksichtigt.

Um mehr Plätze einrichten zu können, ist die Einrichtung über das ganze Jahr verteilt, so dass viele Plätze erst im August oder später beginnen.

Unterstützt werden auf der einen Seite viele laufende Projekte wie die zusätzliche Säuberung von Spielplätzen, die Kiezmütter/-väter, die Energieberatung der Caritas, die Arbeit des Nachbarschaftszentrums Halemweg, der Dorfwerkstatt am Mierendorffplatz und der Gartenarbeitsschule Ilse Demme und die Mobilitätshelfer des VBB.

Ein größeres neues Projekt entsteht in der Jungfernheide in Kooperation des Jugendamts mit dem Grünflächenamt "Erlebniswelt Tier und Natur".

Außerdem ist derzeit in der vorbereitenden Planung die Einrichtung von Stellen für Schulhausmeisterhelfer über die Förderung von Mitteln aus FAV in Gegenfinanzierung der Senatsverwaltung für Finanzen.

 

Das sind für 2015 58 neue FAV Stellen und 60 Verlängerungen von in 2014 besetzten Stellen (=118 Eintritte).

 

Information zum Sachstand der Einführung der Fachanwendung ALLEGRO

 

Die Anzahl der in unserem Jobcenter eingegebenen Fälle in das neue IT-Anwendungssystem ALLEGRO liegt gegenwärtig bei ca. 800 Fällen pro Woche. Das Programm ALLEGRO selbst läuft stabil, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen und in der Breite für positiv befunden. Dies zeigt auch die Konstanz der gegenwärtigen Eingabeergebnisse. Die hausinternen Schulungen sind abgeschlossen.

 

Berlinweit liegt das Jobcenter mit bis dato ca. 54% eingegebener Fälle weiterhin im Plan. Dieser geht im Moment vom 30.04.2015 als Abschlussdatum aus, wobei für Nacharbeiten noch die Frist bis 30.06.2015 genutzt werden wird (Abschaltdatum A2LL: 30.06.2015). Bei der Konstanz der gegenwärtigen Eingabeergebnisse dürfte dieses Ziel erreicht werden.

 

Die Geschäftsführung des Jobcenters hat allerdings darauf hingewiesen, dass eine Stabilität der Eingabeintensität immer auch mit der Anwesenheitsquote des Personals einhergeht. Zudem sind durch neue Bestimmungen zur Kassensicherheit und die noch nicht vollständig abgeschlossene Implementierung aller Programmteile in ALLEGRO noch gewisse Unsicherheiten vorhanden.

 

Alle Nachfragen der BV Dittner, Kaas Elias, Wittke, Hansen und Böhm werden vom Leiter des Amtes für Soziales und vom Bezirksstadtrat Engelmann ausreichend beantwortet. BV Hansen bittet darüber hinaus, dem Ausschuss eine Übersicht, wie viele Überstunden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Einführung von ALLEGRO an Wochenenden geleistet wurden bzw. noch vorgesehen sind, zur Verfügung zu stellen. BzStR Engelmann wird diese unverzüglich dem Ausschuss vorlegen.

 

 
 

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