Auszug - Anhörung von Herrn Bezirksbürgermeister Naumann  

 
 
4. Öffentliche Sitzung des Nichtständigen Ausschusses Kolonie Oeynhausen
TOP: Ö 3
Gremium: Nichtständiger Ausschuss Kolonie Oeynhausen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Die Sitzung wird nach der Lesepause fortgesetzt

Die Sitzung wird nach der Lesepause fortgesetzt.

 

Der BzBm ergreift, bevor er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Beantwortung der Fragen des Ausschusses en Detail kommt, noch einmal das Wort für eine allgemeine Anmerkung:

 

Der BzBm lege Wert darauf, noch einmal etwas zu den Zuständigkeiten im Hinblick auf das Rechtsamt zu sagen. Jedes Bezirksamt habe ein Rechtsamt. Es sei vorgeschrieben, dass die Leitung des Rechtsamtes an jeder Sitzung des Bezirksamtes teilnehme, was auch auf die Leitung des Steuerungsdienstes zutreffe. Notfalls nehmen die Stellvertreter der Amtsleiter diese Aufgabe wahr. Es finde mithin nie eine Sitzung des Bezirksamtes ohne rechtliche Expertise statt.

 

Das Rechtsamt habe die Kompetenz zur Prozessführung für den Bezirk. Dies tue es in eigener Verantwortung, wobei nur in Ausnahmefällen eine Rücksprache mit dem Bezirksamt oder dem BzBm stattfinde. Es sei weder in seiner bisherigen Amtszeit als BzBm, noch in seiner früheren Amtszeit als Fachstadtrat vorgekommen, dass das Rechtsamt um eine fachlich-politische Begleitung eines Prozesses oder einer mündlichen Verhandlung vor einem Gericht gebeten habe. Es habe Einzelfälle, in denen das Bezirksamt dies erörtert habe, jedoch nicht in dem hier in Rede stehenden Vorgang.

 

Das Rechtsamt sei drittens eine Servicestelle für das Bezirksamt, das für mehrere Fachabteilungen die Prozesse führt. Das Rechtsamt sei daher die prozessführende Stelle auch für die Abt. Bürgerdienste, bezogen auf das Wahlamt gewesen. Zuarbeit sei von der Abteilung Stadtentwicklung einzuholen gewesen, die anderen drei Abteilungen von Frau BzStR'in Jantzen, Herrn BzStR Engelmann und vom BzBm selbst seien in den Sachverhalt nicht involviert gewesen.

 

Er lege Wert darauf, so der BzBm weiter, darauf hinzuweisen, da er den bisherigen Protokollen diesbezügliche Unschärfen entnehmen konnte. Es werde so getan, als sei das Rechtsamt in dieser Sache federführend gewesen. Dies sei falsch, das Rechtsamt sei vielmehr eine Servicestelle zur Prozessführung, die Kompetenz liege aber immer bei der jeweiligen Fachabteilung.

 

Frau Rouhani fragt im Hinblick auf die vom BzBm Naumann dargestellte Servicefunktion des Rechtsamtes, ob das Bezirksamt die Beanstandung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung zum Erlass einer Veränderungssperre auf der Grundlage einer rechtlichen Einschätzung des Rechtsamtes vorgenommen habe. Sie weist darauf hin, dass sie hierzu in den Sommerferien eine kleine Anfrage gestellt habe.

 

Herr BzBm Naumann weist darauf hin, dass er inhaltlich nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung antworten werde, generell habe jede fachliche Stelle im Bezirksamt, wie auch die BVV und die Bezirksverordneten Zugriff auf den Service des Rechtsamtes und damit das Recht, dessen Expertise in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Herz wirft die Frage auf, weshalb die Sitzung eines nichtöffentlichen Teils bedürfe und regt eine Debatte darüber an, ob der Ausschuss nichtöffentlich oder öffentlich tagen soll.

Herr Al Abed weist darauf hin, dass die Geschäftsordnung vorsehe, dass Debatten über die Frage der  Nichtöffentlichkeit einer Sitzung nichtöffentlich zu führen seien. Im Übrigen vertritt Herr Al Abed die Auffassung, dass der Ausschuss die Frage der Öffentlichkeit in das Ermessen des jeweiligen Bezirksamtsmitgliedes stellen sollte, bei Frau BzStR'in König habe der Ausschuss es schließlich auch nicht hinterfragt, weshalb sie es wünschte, einzelne Fragen nichtöffentlich zu beantworten.

 

Herr Herz sieht einen Unterschied: Bei Frau BzStR'in König seien einzelne Fragen nichtöffentlich beantwortet worden, hier solle die gesamte Sachdebatte zu den Antworten des BzBm nichtöffentlich sein. Herr BzBm Naumann beantwortet die Frage von Herrn Herz dahingehend, dass bei der Anhörung von Frau BzStR'in König diese als Bezirksamtsmitglied Rede und Antwort gestanden habe. Hier sei vor allem der Leiter des Rechtsamtes die handelnde Person gewesen. Er, Herr Lauckner, habe mitgeteilt, und er, Herr BzBm Naumann sehe dies aus den schutzwürdigen Interessen des Beamten heraus als begründet an, dass er, Herr Lauckner, die Antworten auf die Fragen des Ausschusses nur nichtöffentlich erörtern wolle.

 

Herr Herz insistiert, dass die Antworten des Herrn BzBm Naumann dann doch öffentlich besprochen werden könnten und nur Nachfragen an Herrn Lauckner im nichtöffentlichen Teil gestellt werden könnten.

 

Herr BzBm Naumann verweist auf die aus seiner Sicht ineffiziente Verfahrensweise bei der Anhörung von Frau BzStR'in König, die bei Nachfragen ständig auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen habe. Er habe daher entschieden, alle Nachfragen nichtöffentlich zu beantworten.

 

Herr Al Abed fragt den Ausschuss, ob eine Debatte über die Nichtöffentlichkeit der Sitzung gewünscht wird, in diesem Falle würde er die Nichtöffentlichkeit zur Durchführung der Debatte herstellen. Der Ausschuss verzichtet auf eine Debatte und verfährt dem Wunsch des BzBm entsprechend.

 
 

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