Auszug - Lesung der Kapitel aus dem Bereich Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien 3306, 3307, 3308, 3310, 3511, 3512, 3513, 3711, 3712, 3721, 3723, 4211, 4410 und 5909
Die Lesung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge seitenweise auf Basis der Liste 300.
Berichterstatter/in Frau Behrendt und Herr Tillinger haben ihre Fragen vorab schriftlich eingereicht; deren Beantwortung war bereits vor der Sitzung übermittelt. Es ergeben sich nur wenige weitere Fragen, welche während der Sitzung von Fr. König beantwortet werden.
Bei der Lesung des Kapitels 3307 fragt Fr. Behrendt nochmals nach, warum die Ausgaben dort fast überall unterhalb der Ausgabeansätze geblieben sind. Dies konnte nach kurzer Erörterung in der Gesprächsrunde mit der Tatsache, von nur kurzfristig uneingeschränkten Bewirtschaftungsmöglichkeiten erklärt werden. Folgende Sachverhalte führten zu den haushaltswirtschaftlichen Einschränkungen:
1. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung stand wegen des nicht beschlossenen Haushaltsgesetzes 2012 von Jahresbeginn bis Ende Juni unter der Regelung des Artikels 89 Verfassung von Berlin (vorläufige Haushaltswirtschaft; nur unbedingt notwendige Ausgaben sind erlaubt).
2. Ende August 2012 wurde eine bezirksinterne haushaltswirtschaftliche Beschränkung für alle konsumtiven Sachausgaben nach § 41 LHO verhängt.
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