Auszug - Öffentlich nutzbare WCs in Supermärkten
Der überarbeitete Antrag wird von Frau Schmitt-Schmelz verteilt und vorgestellt. Zur fraktionsinternen Beratung wird die Sitzung von 18.20 bis 18.24 Uhr unterbrochen. Dass das Thema bislang eher nicht aus der Kundschaft an die Discounter herangetragen wurde, mutmaßt Herr Herz. Für Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von 800 bis 2 000 Quadratmetern wird das Vorhalten von Kundentoiletten grundsätzlich abzulehnen sein. Problematisch sei ferner die Reinigung der Toiletten durch die mit Lebensmitteln Handelnden wie auch ein Vorhalten von Toiletten in Problemkiezen. Dagegen hält Herr Tillinger vor dem Hintergrund der zunehmenden Einrichtung von Cafés sogar in kleineren Supermärkten die Schaffung von Kundentoiletten für folgerichtig. Auch Herr Dr. Heise befürwortet den Antrag aufgrund der immer größer werdenden Supermärkte, in denen sich immer länger aufgehalten wird und der sinkenden Zahl von Toiletten im öffentlichen Raum. Insbesondere müsse dabei auch auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren Rücksicht genommen werden. Mit dieser Argumentation müsse man sich jedoch fragen lassen, warum bei Privaten und nicht im öffentlichen Raum Vorsorge zu treffen sei, so Herr Herz. Auch Herr Häntsch kritisiert, dass Dinge des öffentlichen Bedürfnisses zum Beispiel bei der BVG ausgelagert wurden und jetzt auf Private abgewälzt werden sollen. Besser sei es dann, die baulich noch vorhandenen Toilettenanlagen in U-Bahnhöfen zu reaktivieren, anstatt das Problem auf die Wirtschaft abzuwälzen. Dagegen habe sich das Erscheinungsbild der Discounter aus Sicht von Herrn Gusy in den letzten 30 Jahren hin zu Erlebniseinkauf geändert. Erlebniseinkauf fände nach Herrn Häntsch jedoch nicht beim Discounter statt, vielmehr böten heutzutage insbesondere Baumärkte eine andere Aufenthaltsqualität und Verweildauer. Daher soll der Antrag absatzweise abgestimmt werden. Der erste Absatz wird mit 10:5:0 Stimmen, der zweite Absatz einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die BVV bittet das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlins für die Einführung einer Ausführungsvorschrift einzusetzen, die bei Errichtung oder umfangreichen Umbauten von Verkaufsstätten zwischen 800 und 2000 qm Verkaufsfläche öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare barrierefreie Toiletten vorsieht. Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass bei Verkaufsstätten über 2000 qm eine Betriebsvorschrift in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) aufgenommen wird, die den Bau von Toiletten als zwingend vorsieht. Weiterhin sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden.
Ursprungstext: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Änderung der Berliner Bauordnung dahin gehend einzusetzen, dass bei der Errichtung oder bei umfangreichen Umbauten von (Lebensmittel-) Einzelhandelsbetrieben ab 750 qm vom Investor öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare, barrierefreie Toilettenanlagen mit vorzusehen sind. Diese sollen vorzugsweise im Eingangsbereich angesiedelt werden. Weiterhin sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden. Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
1. Absatz: dafür: 10 dagegen: 5 Enthaltung: 0
2. Absatz: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
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