Auszug - Vorlage der Verwaltung zur personellen Unterausstattung bestehender Einrichtungen  

 
 
40. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Wilmersdorf
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Verwaltung des Jugendamts verteilt die an zwei Stellen korrigierte Vorlage "Zuwendungen und Leistungsverträge 2014", eine Übersicht "Anzahl der Stellen in den öffentlichen und öffentlich geförderten Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk Charlottenburg-

Die Verwaltung des Jugendamts verteilt die an zwei Stellen korrigierte Vorlage "Zuwendungen und Leistungsverträge 2014", eine Übersicht "Anzahl der Stellen in den öffentlichen und öffentlich geförderten Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 2013 (ohne Jugendarbeit an Schulen)" und ein Papier einer berlinweiten "AG Strukturelle Standards und Finanzierungsmodelle der Berliner Jugendfreizeitstätten" Teil 1: Personelle und sächliche Ausstattungsstandards von Jugendfreizeitstätten vom 09.11.2004.

 

Frau von Pirani erläutert die Papiere. Bezüglich der erstgenannten Vorlage sei bei den Stellenanteilen im Kooperationsprojekt Haus der Jugend Charlottenburg ein geringfügiger Rundungsfehler um ein Hundertstel korrigiert worden. Außerdem sei aufgrund des Zeitdrucks zur Erstellung der ersten Vorlage die vorgeschlagene Zuwendung zum Kinder- und Familienfest am 01. Mai 2014 in Höhe von 5.000 ? nicht in die Summenformel integriert worden, so dass nach der Korrektur nur noch eine Restsumme von 29.621,26 ? stehen bleibe.

 

Frau Wilkening, Geschäftsführerin des Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrums in der ufa-fabrik e.V. (NuSZ), weist darauf hin, dass der Träger zusammen mit dem Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. (NBHS) 2010 die Spirale übernommen habe und seitdem pro Jahr Beträge im sechsstelligen Bereich investiert habe, um dem Jugendamt aus den finanziellen Engpässen herauszuhelfen. Ein solches finanzielles Engagement könne aber nicht länger aufrechterhalten werden. Sollte dem Träger lediglich die Summe wie im letzten Jahr bewilligt werden, könne die bisherige Qualität und Quantität nicht beibehalten werden.

 

Herr Bohn, Vorsitzender des JCRB, macht auf die in den meisten Fällen unterschiedlichen Gehaltszahlungen von öffentlichem Träger und freien Trägern aufmerksam. Um tarifgerecht Gehälter bezahlen zu können, müsse er eine viertel bis halbe Stelle einsparen.

 

Frau Röder erinnert daran, dass der Jugendhilfeausschuss bereits einen Beschluss gefasst habe und nun noch ergänzend festlegen müsse, wie mit den "Restmitteln" umgegangen werden solle. Dies müsse spätestens im Laufe des 1. Quartals 2014 erfolgen.

 

Es schließt sich eine lebhafte Diskussion darum an, wie die Mittel eingesetzt werden sollten. Man ist sich in der Bewertung einig, dass diese "Restmittel" nicht ausreichen, um den eigentlichen Bedarf der Träger befriedigen zu können. Es werden verschiedene Vorschläge gemacht, wie politischer Druck für ein auskömmlichere Finanzierung der Jugendarbeit erzeugt werden könne.

 

Der JHA beauftragt die AG JHA, im Januar 2014 einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die "Restmittel" verteilt werden sollen.

 


 

 
 

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