Auszug - Jugend in Arbeit - auch in Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0786/4 Jugend in Arbeit - auch in Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Böhm 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann:

 

Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Böhm, die statistischen Erhebungen zu arbeitslosen Jugendlichen und zur Besetzung von Ausbildungsstellen erfolgen bei der Bundesagentur für Arbeit und im Jobcenter und ich habe zu Ihren Fragen deshalb unser Jobcenter um Unterstützung  gebeten und darf insofern die Große Anfrage wie folgt beantworten:

 

Zu 1.

Im November 2013 waren in der Agentur für Arbeit Berlin Nord Geschäftsbereich Charlottenburg Wilmersdorf (Rechtskreis SGB II und SGB III) insgesamt 950 Jugendliche zwischen 15 bis unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet. Davon haben sich insgesamt 356 in diesem Jahr neu arbeitslos gemeldet.

 

Es konnten zum Ausbildungsbeginn im Herbst insgesamt 480 Jugendliche in betriebliche Ausbildung vermittelt werden.

 

Zu 2.

Bei der statistischen Erfassung von erfolgreichen Vermittlungen und damit der Einmündung in Ausbildungsstellen wird nicht unterschieden zwischen langzeitarbeitslosen Jugendlichen und solchen Jugendlichen, die kurzfristig arbeitslos sind. Das Ziel des Jobcenters ist es möglichst alle Jugendlichen in Ausbildung zu vermitteln.

 

Die Einschätzung der Entwicklung zu den Vorjahren ist grundsätzlich sehr positiv, da die Einmündungsquote in der Agentur Bezirk Nord (Vermittlung in Ausbildung) mit 32,4% um 6,3% über dem angestrebten Zielwert für 2013 liegt.

 

Zu 3.

Im Jahr 2013 wurden von Seiten des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf 20 Plätze "BaE kooperativ" (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) eingekauft und von der Agentur für Arbeit Berlin Nord wurden für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Agentur Berlin Nord weitere 50 Plätze "BaE kooperativ" eingekauft.

Seit Mitte September haben allerdings alle drei Berliner Arbeitsagenturen vereinbart, ihre BaE-Plätze berlinweit zu öffnen und zu besetzen.

Beim Instrument "BaE kooperativ" handelt es sich um eine Ausbildung bei einem Bildungsträger,  bei der aber ein fachpraktischer Teil bei einem Kooperationsbetrieb absolviert wird, ähnlich wie die Verbundausbildung. Durch die daraus entstehende Nähe zu einem "realen Betrieb" auf dem Arbeitsmarkt ist von einer dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt auszugehen.

 

Zu 4.

Unter dem Begriff "Jugendberufshilfe" werden in der Fachdiskussion die Leistungen nach dem SGB VIII angesprochen. Deshalb habe ich das Jugendamt um Stellungnahme gebeten und von der Jugendamtsdirektorin folgende Stellungnahme erhalten:

 

Die Jugendhilfe ist zuständig, soweit junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteilungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind.

Für formale Bildung und Ausbildung junger Menschen sind vorrangig Andere, hier: Schule, das Duale Ausbildungssystem im Zusammenwirken mit der Wirtschaft, Arbeitsagentur oder Jobcenter zuständig.

 

Die Prüfung eines Jugendhilfebedarfs findet in jedem Einzelfall statt. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Jugendhilfe hier nicht - wie an vielen anderen Stellen - als Ausfallbürge für gesellschaftliche Problemlagen in Anspruch genommen wird, sondern sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentriert.

 

Die Betrachtung der verschiedenen Produkte der Jugendberufshilfe macht deutlich, dass das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf nur in einigen dieser Produkte "Ietzter unter allen Berliner Bezirken" ist. Im Übrigen weist der Haushaltsplan eine Summe von 144.000 Euro aus und ist damit, wie bei den Haushaltsberatungen im Jugendhilfeausschuss vorgetragen, wie in den Vorjahren nicht auskömmlich.

 

 

Zu 5.

Jobcenter und Jugendamt sind regelmäßig im Gespräch, um die Zusammenarbeit an den unterschiedlichsten Stellen abzustimmen. Die Abteilung Jugend ist weiterhin interessiert, eine gemeinsame AnlaufsteIle mit dem JobCenter zu realisieren, in der zumindest zeitweise Sprechstunden der Jugendberater/innen angeboten werden können. Für den Januar 2014 ist ein Workshop in Form einer Zukunftswerkstatt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des Jugendamtes (Jugendberaterinnen und Jugendberater aus allen Regionen), den Fallmanagerinnen und Fallmanagern und Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern aus dem Bereich U25 des Jobcenters unter Beteiligung der Arbeitsagentur Berlin Nord geplant. Das Jobcenter wird diesen Workshop planen, durchführen und auch auswerten.

 

Wie weit sich eine gemeinsame AnlaufsteIle tatsächlich realisieren lässt, hängt im Wesentlichen von der personellen Ausstattung des Jugendamtes ab. Wie bekannt sind durch den VZÄ-Abbau im Jugendamt Stellen im Umfang von 19,3 VZÄ bis 2016 abzubauen. Darüber hinaus sind aktuell im Regionalen Sozialdienst einschließlich Jugendberatung rund 18 % der Stellen nicht besetzt, so dass derzeit prioritär die notwendigsten Pflichtaufgaben insbesondere im Rahmen des Kinderschutzes wahrgenommen werden müssen.

 

Auf Landesebene wurde im Bereich der Jugendverwaltung eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzepts einer Jugendberufsagentur eingesetzt. Vom Ergebnis der Arbeitsgruppe und Entscheidungen hierzu auf Landesebene erhofft sich das Bezirksamt insbesondere Unterstützung hinsichtlich der dafür notwendigen personellen Ressourcen. Aus dem Bestand wird das Jugendamt nach gegenwärtig sich abzeichnender Aufgaben- und Personalentwicklung keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür abstellen können.

 

 

 

 
 

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