Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte teilt mit:

Herr Schulte teilt mit:

  • Die bezirklichen Regelungen zur Sondernutzung von öffentlichem Straßenland sollen im kommenden Jahr weiterentwickelt und ab 2015 wirksam werden. Antragstellende Betriebe erhalten daher zur Zeit zunächst nur bis einschließlich 2014 Genehmigungen, die gleichzeitig auf mögliche Änderungen ab 2015 hinweisen.
  • Ein am Hohenzollerndamm Höhe Hoffmann-von-Fallersleben-Platz abgestellter Werbeanhänger wurde umgesetzt, da von ihm mittels eines blinkenden Lichtes und eines verkehrsschildähnlichen Werbelogos ein unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr ausging. Weiterhin werden zur Zeit schwerpunktartig Werbefahrräder kontrolliert und deren Aufstellung geahndet.
  • Der Rechnungshof von Berlin kritisiert vor allem aus formalen Gründen und trotz aller Einwände des Bezirkes die bare Erhebung von Verwarnungsgeldern durch das Ordnungsamt. Aufgrund der positiven Erfahrung mit diesem Instrument und des aus hiesiger Sicht unverhältnismäßigen Aufwandes, den ein unbares Verfahren mit sich bringen würde, wird am Barverwarnungsverfahren festgehalten.
  • Die BVG hat sich zur Kritik an ihrer Informationspolitik bei Defekten Rolltreppen geäußert, die im Rahmen der Senioren-BVV laut wurde. In einer Stellungnahme heißt es dazu unter anderem: "Bedauerlicher Weise kommt es an allen Fahrtreppen aber recht häufig zu Fehlbedienungen und missbräuchlicher Nutzung der Notbremse, was unterschiedlich lange Standzeiten der Treppe verursachen kann. Bei den neueren Modellen wird nach einer definierten Zeit ein automatisches Prüfprogramm wirksam, welches bei Erkennen eines Defektes technischer Art, oder eines Schadens durch Fehlbedienung die Fahrtreppe außer Betrieb hält; bei missbräuchlicher Bedienung der Notbremse diese aber wieder in Betrieb nimmt. Bei den älteren Modellen muss jedoch ein Bahnhofsbetreuer die Fahrtreppe wieder freischalten, was er aber nur im Fall der Notbremse kann. Bei einem Defekt ist von ihm eine Meldung an die technische Leitstelle abzusetzen, die dann das weitere Vorgehen veranlasst. Insgesamt beläuft sich die Verfügbarkeit der Fahrtreppen im BVG-Bereich jedoch auf ca. 98 % und wir sind bemüht dies weiter zu steigern.

Schon vor einiger Zeit haben wir begonnen längere Standzeiten der Fahrtreppen für die Fahrgäste durch Hinweisschilder kenntlich zu machen. Dazu gibt es eigens eine Verfahrensanweisung für unsere Fahrtreppenmonteure. Wir müssen jedoch leider feststellen, dass diese Hinweise oft beschädigt, unleserlich gemacht, oder gar ganz entwendet werden. Die Überprüfung und ggf. Erneuerung der Hinweise obliegt den Mitarbeitern der U-Bahn. Wir werden nun Ihrem Hinweis folgend nun noch einmal darauf hinwirken, dass das Vorhandensein der Hinweise stärker kontrolliert wird."

 

  • Die Leuchtreklame des RBB am Ernst-Reuter-Platz zur "Themenwoche des Glücks" stand höchstwahrscheinlich auf privatem Grund. Ob in der Pfalzburger Straße gegenüber der Ausfahrt der Post ein zusätzliches Hinweisschild zur verkehrsberuhigten Zone aufgestellt werde kann, wird geprüft (Nachfragen von Herrn Schlosser).
  • Inwiefern die Sanierungsarbeiten am U-Bahnhof Heidelberger Platz im Zeitplan liegen und ob eine Änderung der Führung des Fußweges möglich ist, wird nachgefragt (Nachfrage von Herrn Kunert).

 

 
 

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