Auszug - Eingabe Nr. 60 der Frau Annemarie S. betr. Sperrfläche Wundtstraße 58-60 BE: Herr BzStR Schulte
Die Petentin hat sich zur Sitzung entschuldigt. Sie beklagt, dass eine Überquerung der Wundtstraße in Höhe Nr. 58-60 durch parkende Autos nicht möglich sei, obwohl eine sogenannte Sperrzone für Fußgänger auf der Straße aufgetragen ist. Sie bittet um Erneuerung der Zone und eventuelle zusätzliche Poller.
Herr BzStR Schulte beziffert die Kosten für eine Gehwegvorstreckung in Höhe der Wundtstraße 58-60 mit insgesamt ca. 9.000 ? und bittet den Ausschuss um einen entsprechenden Auftrag.
Es ergeht nachstehender Beschlussvorschlag an die BVV.
Die Eingabe wird abschließend gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.
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