Auszug - Kunst am Bau  

 
 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0607/4 Kunst am Bau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Andres/Dr.Vandrey/Kaas Elias/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Problematisch schätzt Herr Schulte die Realisierungsmöglichkeiten des vorliegenden Antrages ein

Problematisch schätzt Herr Schulte die Realisierungsmöglichkeiten des vorliegenden Antrages ein. Zunächst bedürfe es einer rechtlichen Grundlage, die auf Bundesebene zu schaffen wäre. Auch gebe es kein Förderprogramm, das Investoren für Kunst am Bau nutzen könnten. Dass dies in absehbarer Zeit auf Landesebene geschaffen werde, sei insbesondere angesichts der Finanzlage Berlins unwahrscheinlich. Ferner müsste auf Verwaltungsebene entsprechendes Personal vorhanden sein, da diese zusätzliche Aufgabe nicht im Rahmen der Bauberatung wahrgenommen werden könne. Auf die in der Begründung enthaltene Formulierung "angehalten werden" nimmt Herr Dr. Lautsch Bezug und hinterfragt, ob das Bezirksamt eine freundliche Bitte an den Investor richten oder in den Verhandlungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Verbindlichkeit schaffen solle. Herr Dr. Heise stellt den Ersetzungsantrag seiner Fraktion vor, mit dem das Bezirksamt im Unterschied zur Ursprungsfassung aufgefordert werden soll, in den Gesprächen mit Bauherren direkt Möglichkeiten zur Realisierung von Kunst am Bau zu finden und erklärt für den Fall der Übernahme des Antrages den Beitritt seiner Fraktion. Sowohl den Ursprungs- als auch den Ersetzungsantrag halten Frau Schmitt-Schmelz und Herr Wuttig aufgrund der dargestellten fehlenden Grundlagen für durch Verwaltungshandeln erledigt, wollen das Thema aber weiterhin zwischen den Fraktionen erörtern. Dagegen hält es Herr Dr. Heise für leistbar, seitens des Bezirksamtes in der Bauberatung auf das Thema Kunst am Bau einzugehen. Das Ansinnen für ehrenwert hält Herr Heyne, gibt aber zu bedenken, das private Bauherren mit weiteren Kosten belastet werden würden. Am Beispiel der Regelung für Bauvorhaben des Bundes erläutert er die Folgen einer pauschalen Vorgabe für Kunst am Bau. Auf die bereits bestehenden Empfehlungen der BVV zu anderen Themenfeldern, die Bauherren im Rahmen der zur Erörterung der rechtlichen Gegebenheiten vorgesehenen Bauberatung bereits erhalten sollen, weist Herr Schulte hin. Investoren, die sich bereits im Rahmen ihres Projektes für Kunst am Bau entschieden haben, werden bei der Realisierung des Vorhabens unterstützt. Dass beide Anträge nett gemeint seien, ihnen aber die Durchschlagskraft fehle, konstatiert Herr Dr. Lautsch und weist auf den beim Bezirksamt vorhandenen Verhandlungsspielraum hin, der genutzt werden sollte. Während der Ursprungstext auf eine zwangsweise Schaffung von Kunst am Bau abziele, die geänderte Version aber auf Freiwilligkeit setze, hält Herr Schlosser diese für zustimmungsfähig und erklärt für den Fall der Beschlussfassung den Beitritt seiner Fraktion. Auf Wunsch von Herrn Herz, der bisher nur den Ursprungsantrag diskutiert sieht, stellt Herr Schulte die Möglichkeiten dar, das Thema weiter zu behandeln. Neben der Erörterung in den Sitzungen der Bezirksstadträte und auch gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt könnten Investoren im Rahmen der Projektvorstellung motiviert werden. Nachdem die Sitzung zu Beratungszwecken von 18.00 bis 18.04 Uhr unterbrochen wurde, wird der geänderte Antrag mit 14:0:1 Stimmen angenommen und ihm die Dringlichkeit zuerkannt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, private Bauherren bei Bauvorhaben mit öffentlicher Bedeutung zu Maßnahmen für Kunst am Bau zu motivieren.

Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert darzulegen, welche Voraussetzungen nötig sind, um bei Baugenehmigungen an private Investoren die gleichen Vorgaben im Hinblick auf "Kunst am Bau" zu machen, wie sie bereits für öffentliche Bauten bestehen und auch gesetzlich geregelt sind.

Der BVV ist bis zum 30.06.2013 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:              1

 
 

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