Auszug - Wochenmärkte weiterhin in Bezirkszuständigkeit betreiben
Über die Bedeutung und die Standortvielfalt der städtischen Wochenmärkte bestünde grundsätzliche Einigkeit, so Herr Garmer. Sie sollten daher trotz Einsparzwängen bei der Personalausstattung des Bezirks erhalten bleiben, ohne die kleineren Standorte abzuwickeln und möglichen privaten Interessenten eine "Rosinenpickerei" zuzubilligen. Grundsätzlich Einverstanden mit der Antragsintention zeigt sich Herr Wapler, allerdings lege der Antrag nur eine von vielen Möglichkeiten fest. So könnte auch bei Privatisierung der Märkte ein vollständiger Standorterhalt zu Grunde gelegt werden. Herr Schulte hält vor dem Hintergrund der bis zum Jahre 2016 umzusetzenden Einsparvorgabe des Senats eine Realisierung der Planungen um die städtischen Wochenmärkte ab 2015 für realistisch. Bisher seien drei Varianten entworfen, die von der wie in anderen Bezirken bereits vor Jahren umgesetzten vollständigen Abschaffung eines städtischen Marktwesens über die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages unter Kontrolle des Bezirkes bis hin zum genossenschaftlichen Marktbetrieb reichten. Welcher Variante letztlich der Vorzug zu geben sei und ob noch weitere Modelle entwickelbar seien, hänge unter anderem von den Ergebnissen der noch ausstehenden Gespräche mit den Markthändlerinnen und Markthändlern ab. Auch Herr Al Abed spricht sich grundsätzlich für den Erhalt der Märkte aus, möchte den Antrag aber ergebnisoffener formuliert haben. Bedenken gegen ein Genossenschaftsmodell äußert Herr Garmer, da hierbei Standortaufgaben ebenfalls nicht auszuschließen seien. Herr Prejawa schlägt vor, die Beratungen zu vertagen. In der weiteren Diskussion sollten neben den Erfahrungen aus anderen Bezirken auch grundsätzliche Fragen zur Nahversorgungsfunktion der Märkte und die Entwicklung der privaten Wochenmärkte berücksichtigt werden. Die dargelegten Argumente widersprächen laut Herrn Mattern nicht dem grundsätzlichen Wunsch, die Märkte nicht vollständig aus öffentlicher Hand zu geben. Seine Fraktion wird den Antrag in der nächsten Sitzung in neuer Form vorstellen.
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