Auszug - Stopp aller Umzugsaufforderungen beim Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf
BV Hansen begründet den Antrag, insbesondere fordert sie, dass derartige Maßnahmen ausgesetzt werden, solange die Rechtssituation unklar ist. BV Süß weist darauf hin, dass es momentan keine Umzugsaufforderungen des JC gibt, daher ist dem Antrag nicht zuzustimmen. BV Kaas Elias bestätigt nochmals die Forderung der BV Hansen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf einzuwirken, dass keine Aufforderungen zum Umzug in eine kostengünstigere Wohnung erlassen werden und zwar bis zur Klärung der durch das Urteil des Sozialgerichtes Berlin vom 22. Februar 2013 (Az: S37 AS 30006112) entstandenen Situation. Des Weiteren sollen keine neuen Aufforderungen zum Umzug ausgesprochen werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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