Auszug - 7. Mündliche Anfrage von Herrn BV Gusy Betr. Wem hat das Bezirksamt geschrieben?
BzStR Gröhler erörtert, dass der Vertrag zwischen dem Landesverwaltungsamt und der PIN AG besteht. Das Landesverwaltungsamt hat bei einer Begehung der PIN AG, keine Vertragsverletzungen feststellen können. Der Bezirksdatenschutzbeauftragte hat hier keinerlei Befugnisse, sich dieser Thematik anzunehmen. Herr Gröhler verweist in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux, Nr. 17/20308.
BV Gusy hält den TOP damit für abgeschlossen.
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