Auszug - Bezahlbaren Wohnraum bei Investoren einfordern  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0475/4 Bezahlbaren Wohnraum bei Investoren einfordern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Wieland erläutert den Antrag, mit dem vor dem Hintergrund stetig steigender Mieten die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sichergestellt werden soll

Frau Wieland erläutert den Antrag, mit dem vor dem Hintergrund stetig steigender Mieten die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sichergestellt werden soll. Das aktuelle Mietniveau lasse dies auch investorenseitig wirtschaftlich realisierbar umsetzen und vom Bezirk im Rahmen der Planungs- und Befreiungsverfahren zu. Frau Pinkvoß-Müller würde mit dem Antrag auch die Forderung nach barrierefreiem und altersgerechtem Bauen verbinden wollen, Frau Schmitt-Schmelz stellt jedoch die Frage nach der rechtlichen Realisierbarkeit und weist auf die im Falle Oeynhausen investorenseitig gemachten Zugeständnisse hin, mit denen auf die Forderungen des Bezirkes eingegangen wurde. Herr Schulte stellt das bestehende Koppelungsverbot bei Rechtsgeschäften dar, was am Beispiel Oeynhausen auch im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden thematisiert werde. Die Vorschriften des Baugesetzbuches stellten klar auf die Verbindung von Planbezug und Verhältnismäßigkeit ab. Generell handele es sich um ein schwieriges Themengebiet, das nur im Einzelfall wie beispielsweise beim Milieuschutz weitergehende Möglichkeiten bei der Gestaltungsvorgabe zulasse. Steuerungsmöglichkeiten könnte eine angepasste Liegenschaftspolitik des Landes schaffen. Neben dem landesrechtlichen Instrumentarium sei das des Bundes zu beachten, aus bebauungsrechtlichen Wertsteigerungen ließen sich aber generell keine Abschöpfungen ableiten, erläutert Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes. Planungsrechtliche Folgekosten wie der Neubau von Kindertagesstätten oder Grünflächen wären zwar beim Investor abforderbar, müssten aber verhältnismäßig sein. Das vielzitierte Modell aus München ziele auf eine sozialgerechte Bodennutzung ab, werde aber letztlich durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen für die Investition gegenfinanziert. Wie das Beispiel Oeynhausen zeige, gebe es Einflussmöglichkeiten, die jedoch bei kaum noch vorhandenen geeigneten Flächen im Bezirk gewahrt bleiben sollten, so Frau Wieland. Auch die langsamere Steigerung des Mietspiegels sei notwendig, der Antrag wird daher noch mal überarbeitet und die Beratung vertagt.


 

 
 

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