Auszug - Aussprache  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss


BzStR Engelmann informiert über die wesentlichen Themen aus der letzten Trägerversammlung am 19.12.2012:

 

Die positive Einschätzung zur Zielerreichung in den geschäftspolitischen Zielen wurde erneut bestätigt. Dabei bleibt es aber bei der im Ausschuss mehrfach berichteten bedauerlichen Tatsache, dass die Ausschöpfung der Eingliederungsleistungen nicht gelungen ist. Das nicht verausgabte Budget wurde vom Bund zurückgefordert.

 

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wurde beschlossen und bereits auf der Internetseite des Jobcenters veröffentlicht. Zu einer ersten Information verteilt BzStR Engelmann die Budgetplanung für 2013 mit dem Hinweis, dass diese auch eine gute Grundlage für Fragen an den Geschäftsführer in der nächsten Ausschusssitzung sein könnte.

 

Im Rahmen des bisherigen Dienstleistungseinkaufs und den Vereinbarungen zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und dem Senat von Berlin wird die Serviceleistung "Ausbildungsvermittlung" bisher nur für SGB II-Bewerber/innen des aktuellen Schul-entlassjahres eingekauft. Mit dem Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg haben sich beide Träger der gemeinsamen Einrichtung zu wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit verpflichtet. Als einen ersten konkreten Umsetzungsschritt wird der Einkauf der Serviceleistung "Ausbildungsvermittlung" auf die Bewerber/innen der beiden vor dem aktuellen Schulentlassjahr liegenden Schulentlassjahre ausgeweitet. Das bedeutet, dass die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Blick auf die Ausbildungs-stellenvermittlung für diese Schüler in Zukunft durch die Arbeitsagentur erfolgen wird.

 

Beschlossen wurde außerdem eine Weiterführung des Dienstleistungseinkaufs für die SGB II-Telefonie. Das heißt das vorhandene Service-Center der Agentur für Arbeit wird wie bisher alle Telefonanfragen für das Jobcenter bearbeiten.

 

Ab 2015 soll in einzelnen Jobcentern die Pilotierung einer elektronischen Akte erfolgen. Das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf ist davon zunächst nicht betroffen. Mittelfristig ist aber auch dort die Einführung vorgesehen.

 

Auf Nachfrage der BV Böhm zum Thema Dienstleistungseinkauf für die Ausbildungs-stellenvermittlung  antwortet BzStR Engelmann, dass das Jobcenter die Dienstleistung bei der Agentur für Arbeit eingekauft hat.

 

BV Hansen bittet, die Budgetübersicht 2013 durch eine Erläuterung der verwendeten Abkürzungen zu ergänzen (Anlage 1).

 

BV Kaas Elias fragt, ob mit der Einführung der elektronischen Akte auch der Datenschutz gewährleistet ist. BzStR Engelmann erklärt, dass das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf zunächst nicht von der elektronischen Aktenführung betroffen ist. Er geht jedenfalls davon aus, dass im Rahmen des Pilotprojekts auch die Anforderungen des Datenschutzes beachtet werden.

 

 
 

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