Auszug - Gedenktafeln zur Erinnerung an Klaus Schütz und Heinz Galinski
BV Siele begründet den Antrag.
BV Wuttig fragt, warum zwei Personen in einem Antrag zusammengefasst worden sind.
BzStR Gröhler erörtert, dass die Gebäude nebeneinander stehen und gibt zu Bedenken, dass Personen 5 Jahre vor ihrer Ehrung verstorben sein müssen, also eine Ehrung für Klaus Schütz erst 2017 angeregt werden kann.
Die Vorsitzende vertagt den Antrag.
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