Auszug - Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Referent: Thaerichen  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beschlussart: beantwortet
Datum: Di, 13.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Herr Dr. Thärichen erläutert mittels einer pp-Präsentation (dem Protokoll beigefügt) anschaulich die Neuregelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Mit den Änderungen wurde EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt.

Wichtige Punkte sind die Aufgliederung der Abfallhierarchie und die neuen Trenn- und Recyclingpflichten. Die Abfallhierarchie gliedert sich jetzt in fünf Stufen: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt nunmehr eine flächendeckende Trennpflicht für Bioabfälle vor. Die Möglichkeit zur Eigenkompostierung bleibt jedoch erhalten. Weiterhin gilt ab dem 01.01.2015 eine Trennpflicht für Papier, Metall und Kunststoff.

Die Trennung von energetischer Verwertung und thermischer Beseitigung wurde durch die Einführung eines Energieeffizienzkriteriums erreicht. Für „Abfälle“ aus privaten Haushalten besteht eine Überlassungspflicht an die BSR. Eine Ausnahme bilden gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen, für die eine Anzeigepflicht besteht. Dr. Thärichen weist auf Probleme bei den Altkleidersammlungen hin. Die Sammelorganisationenerfüllen nicht immer die Kriterien für Gemeinnützigkeit - 100%iger Einsatz des Erlöses für gemeinnützige Zwecke. Da öffentlicher Raum ein hohes Gut ist, sollte kein Wildwuchs geduldet werden.

Ab 2013 bieten Alba und die BSR gemeinsam eine neue Sammeltonne, in der jedoch kein Holz, keine Textilien oder Elektrokleingeräte entsorgt werden können. Dies wird in der anschließenden Diskussion von mehreren Bezirksverordneten kritisiert. Dr. Thärichen erklärt dies mit den Schwierigkeiten der Trennung und erwähnt ein positives Beispiel aus Mainz, hier stehen Behälter zur Entsorgung von Elektrokleingeräten im Rathaus und anderen Behörden.

Frau BV Siele heb noch das Problem der Medikamentenentsorgung hervor. Hierzu beschreibt Dr. Thärichen die Möglichkeit einer gesicherten Entsorgung über die MEDI-Tonne der BSR. Auf die Frage nach der Wiedereinführung einer öffentlichen Sperrmüllsammlung erklärt er die durch die Vermüllung entstehenden hohen Kosten für die Allgemeinheit.

Frau BV Wieland weist noch auf neue Wege hin, ein Beispiel sei die Geschenkebox auf dem Mierendorffplatz. Graf zu Lynar erwähnt die Aktion des Umwelt- und Naturschutzamtes „Verschenken statt Wegwerfen“, im Internet sind entsprechende Möglichkeiten zusammengestellt.

 

 


 

 
 

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