Auszug - Veränderungssperre IX-98-2B/28
Die Drucksache wird ohne Aussprache einstimmig angenommen und ihr wird ebenfalls einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Rechtsverordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 1 AGBauGB
Grundstück Forckenbeckstraße 9-13 Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Schmargendorf, einge- tragen im Grundbuch von Berlin-Schmargendorf, Blatt 06659 (Flurstück 62/13) und Blatt 03534 (Flurstücke 87, 88), im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes IX-98-2B/28
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschießen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes die Verordnung über die Veränderungssperre IX-98-2B/28 und fordert das Bezirksamt auf, diese gemäß § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches und § 36 Abs. 2 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |