Auszug - Das Landesgleichstellungsgesetz; Novellierung und Auswirkung auf gleichstellungspolitische Ziele des Bezirks Gast: Fr. Rühl-Andresen (Referatsleiterin Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Gleichstellungsgesetzes - Sen AIF -)  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gender Mainstreaming Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 16.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gründerinnenzentrum (UCW), Sigmaringer Str. 1, 10713 Berlin
Ort: Sigmaringer Str. 1, 10713 Berlin
 
Beschluss

Frau Rühl-Andresen von der Senatsverwaltung von Arbeit, Integration und Frauen machte in ihren Ausführungen deutlich, dass das LGG nach 20 Jahren Gültigkeit in Berlin einer Novellierung bedurfte

Frau Rühl-Andresen von der Senatsverwaltung von Arbeit, Integration und Frauen machte in ihren Ausführungen deutlich, dass das LGG nach 20 Jahren Gültigkeit in Berlin einer Novellierung bedurfte. Sie stellte heraus, dass vor allem eine Aus-dehnung der gesetzlichen Vorschriften auf die Privatwirtschaft notwendig geworden ist.  Insofern wurde festgelegt, dass in der Beteiligungswirtschaft mit Mehrheitsan-teilen der Stadt die gesetzlichen Vorschriften des LGG eingehalten werden muss, bei Firmen mit Minderheitsanteilen der Stadt eine Empfehlung zur Einhaltung des LGG festgehalten wurde. Es handelt sich insgesamt um ca. 140 Betriebe.

Verbunden mit der Novellierung des LGG ist auch die Anpassung der Frauenförder-verordnung dahingehend, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Vorschriften des LGG eingehalten werden sollten. Desgleichen gilt für leistungsempfangende Unternehmen nach der Leistungsgewährungsverordnung.

Die Senatsverwaltung erarbeitet derzeitig Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Durchsetzung des novellierten LGG für ganz Berlin und überlegt in diesem Zusam-menhang die Einarbeitung von Diversity-Prinzipien und die Durchsetzung des AGG in Berlin.

 

Fragen der Ausschussmitglieder betrafen vor allem der Kontrollmöglichkeit der Durchsetzung des Gesetzes bei Ausschreibungen an Privatfirmen. Dahingehend wurde auch die Mindestausschreibungshöhe von 200.000 € bei Bauvorhaben kritisiert und die fehlende Veröffentlichung von Ausschreibungen in den Bezirken und damit verbunden die geringe Einflussnahme durch die Bezirksverordneten. Verantwortlich ist die Senatsverwaltung für Finanzen als Aufsicht für die Privatfirmen mit städtischer Beteiligung. Bei Ausschreibungen sind die Vergabestellen der Senats-verwaltungen zur Stichpunktkontrolle verpflichtet und die zentrale Kontrollstelle liefert den Senatsverwaltungen Berichte über die Kontrolle der Einhaltung der FFV.   

 

Frau Degethoff hob die Erfolgsgeschichte des LGG und damit verbunden die Vorbildrolle Berlins in der BRD hervor. Sie betonte, dass die neue Vorschrift der paritätischen Besetzung von Frauen und Männern bei Funktionen und in Gremien ein großer Fortschritt sei.

 

Auf die Frage von Frau Dr. Timper zur Gewährleistung der stärkeren Berücksichti-gung von Frauen bei der Besetzung von Professorenstellen, beantwortet Frau Degethoff, dass Qualitätskriterien zur fachlichen, sozialen und interkulturellen Kompetenz eine hervorragende Rolle spielen. Es ginge nicht um Personen, sondern um die Herstellung von Rahmenbedingungen, die Frauen eine Professur ermög-lichen.

 

 
 

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