Auszug - DS-Nr. 1689/2 - VzK Beratung der "Leitlinien für ein familienfreundliches Charlottenburg-Wilmersdorf" (Entwurf) Gäste: Hr. Wolframm (Jugendhilfeplaner der Abt. Jug) Fr. Kittler, LiSa e. V. (Mädchen- und Frauenladen für interkulturelle Sozialarbeit)  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wolfframm stellt zuerst die Entwicklung des den Ausschussmitgliedern   vorliegenden Entwurfs zu den „Leitlinien für ein familienfreundiches Charlottenburg – Wilmersdorf“ vor. Die Arbeit wurde im Jahr 2006 auf der Grundlage eines BVV – Beschlusses unter Einbeziehung zahlreicher bezirklicher Akteure begonnen.  Die Leitlinienentwicklung wird  voraussichtlich im Mai 2012 abgeschlossen sein. Sie soll dem Bezirk als  langfristige Orientierungshilfe im Bereich der Familienpolitik dienen.

 

Anschließend gibt Herr Wolfframm einen statistisch unterlegten Überblick über  für das Leben von Familien im Bezirk  zentrale Themen wie Arbeit und Wohnen: Charlottenburg – Wilmersdorf  ist von der Altersstruktur her der zweitälteste  Berliner Bezirk. Er weist die geringste Kinderzahl aller Berliner Bezirke auf. Nur in jedem 8. Haushalt leben Kinder unter 18. Jahren. Positiv ist zu vermerken, dass in den letzten Jahren wieder verstärkt junge Familien in den Bezirk ziehen. 

Die Bezirksbewohner verfügen durchschnittlich über die höchste Wohnfläche im Berliner Bezirksvergleich, doch preiswerte und familiengerechte  Wohnung sind gegenwärtig rar. Auch das Wohnumfeld ist für Kinder in Charlottenburg – Wilmersdorf zumeist nicht optimal. In Bezug auf  familienunterstützende Hilfen und Kinderbetreuung ist der Bezirk vergleichsweise gut aufgestellt. Ein hoher Unterstützungsbedarf besteht insbesondere bei der Gruppe der Alleinerziehenden (31% aller Familien).

 

Im zweiten Teil seiner Ausführungen gibt Herr Wolfframm einen detaillierten Überblick über die quantitative ethnisch – nationale Zusammensetzung der in Charlottenburg – Wilmersdorf lebenden Personen mit Migrationshintergrund,. Diese hatten am 31.12.2011 einen Anteil von  34,9% (109. 814  an der Bezirksbevölkerung inne. Er hebt hervor, dass die migrantische Wohnbevölkerung im Bezirk zum einen stark durch Zuwanderung aus den EU-Staaten und zum anderen durch die Koexistenz einer großen Vielzahl von relativ kleinen Migrantengruppen geprägt ist. Die wichtigsten Herkunftsländer sind die  Türkei, Polen und die ehemalige Sowjetunion, aus denen jeweils 11 bzw. 12 Prozent der im Bezirk wohnenden Personen mit Migrationshintergrund stammen.

 

Es wird beschlossen. dass die von Herrn Wolfframm zusammen gestellten   statistischen Informationen über den Migrationshintergrund der Bevölkerung von Charlottenburg – Wilmersdorf dem Protokoll beigefügt werden. Darüber hinaus wird angeregt, dass diese Informationen zwecks Veröffentlichung an die Pressestelle weiter geleitet werden.  

 

Von einigen   Ausschussmitgliedern wird bemängelt, dass die „Leitlinien für ein familienfreundliches Charlottenburg – Wilmersdorf“ die Situation der im Bezirk lebenden Migrantenfamilien nicht explizit thematisieren. Nach kurzer pro und kontra Diskussion einigt sich der Ausschuss darauf, dass es sinnvoll ist, in den Leitlinien auf eine spezielle Thematisierung der Situation der im Bezirk lebenden Migrantenfamilien zu verzichten, um die Leitlinien durch die Konzentration auf das Wesentliche besser handhabbar zu machen, aber auch wegen der Heterogenität der im Bezirk lebenden Migrantengruppen.  In den  Leitlinien sollte allerdings kurz auf die für diese Entscheidung sprechenden Gründe hingewiesen werden.  

 

Herr Naumann verteilt eine Liste mit den Beschlüssen des Bezirksamtes zur Aufstellung des Bezirksdoppelhaushaltsplanes 2012/2013 an die Ausschussmitglieder und berichtet über die Hintergründe der bezirklichen  Sparmaßnahmen. Er hebt hervor, dass zu Sparbeschlüssen auch die Abgabe der Immobilie Trautenaustraße 5, in dem sich das interkulturelle Begegnungszentrum Haus Pangea befindet (Beschluss Nr 7 vom 27.01.2012), zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Liegenschaftsfonds gehört. Der wichtigste Grund für diese Entscheidung war Herrn Naumann zufolge der Eindruck, dass die ursprüngliche Projektkonzeption des Hauses (Vernetzung und Kooperation der Nutzer des Hauses) bisher nicht aufgegangen ist, sondern die im Haus ansässigen Vereine, Beratungsstellen und Weiterbildungsprojekte eher nebeneinander als miteinander arbeiteten. Daher sei es auch zumutbar, dass sie ihre Arbeit an unterschiedlichen Orten weiter führten.

 

In der anschließenden Diskussion erkennen zwar alle die finanziellen Zwänge an, unter denen der Bezirk gegenwärtig agieren muss. Die von Herrn Naumann angeführten Begründungen für den Verzicht des Bezirkes auf das Haus Pangea werden aber sehr kontrovers diskutiert. Als Folge ist es für den  Integrationsausschuss nicht möglich, zum geplanten Verkauf der Immobilie eine Stellungnahme abzugeben.          .  

 


 

 
 

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