Auszug - Die Baulichkeiten der ehemaligen Radaranlage auf dem Teufelsberg unter Denkmalschutz stellen
Herr Schulte erläutert, dass nach der Übernahme der Anlage auf dem Teufelsberg vom Bundes- in das Landesvermögen Anfang der 1990er Jahre vom damals zuständigen Landeskonservater die Denkmalwürdigkeit geprüft und verneint wurde. Die bezirklichen unteren Denkmalschutzbehörden wurden erst nach dieser Prüfung im Jahre 1995 installiert. Für zulässige Nutzungen ist nunmehr der § 35 -Außenbereich- des Baugesetzbuches maßgeblich. Der FNP weist die Darstellung „Wald“ aus und ist als öffentlicher Belang bei Entscheidungen nach dieser Norm zu berücksichtigen. Nachdem auch Herr Häntsch die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte, wird der Antrag einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für die Unterschutzstellung der Baulichkeiten der ehemaligen Radaranlage auf dem Teufelsberg einzusetzen. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, an geeigneter Stelle eine Informationstafel anzubringen, die die historische Bedeutung des Areals erläutert (von der "Wehrtechnischen Fakultät" bis zur Radarstation).
Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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