Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Fr, 08.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 18:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gröhler teilt mit:

Herr BzStR Gröhler teilt mit:

 

1. Verkündung der Veränderungssperre Quedlinburger Straße im GVBl am 12.3.11

2. Bericht über den städtebaulichen Vertrag mit Bauhaus

3. ANH (Englische Straße/Gutenbergstraße) verfolgt die im Ausschuss vorgestellte Planung nicht weiter

4. Bericht an Herrn BV Lehmann über Baumfällungen am Güterbahnhof Grunewald (Fällung von 14 Bäumen auf Bahngelände, Rodungsarbeiten auf Krieger-Gelände)

5. Erläuterung des Widerspruchsbescheides Heilbronner Straße 26

6. dem Umbau des Hotels am Steinplatz wurde im Nachtrag planungsrechtlich zugestimmt

7. Für die AVUS-Tribüne liegt ein Bauantrag vor, welcher die denkmalgerechte Sanierung und Verglasung zur Avus hin vorsieht. Genutzt werden soll das Objekt als Veranstaltungsort.

8. SenStadt hat schriftlich mitgeteilt, dass es eine Schließung des Adenauertunnels nicht ins Planwerk innere Stadt aufgenommen wird und von SenStadt auch keine entsprechenden Planungen unterstützt werden. Das Schreiben wird den Mitgliedern über die VzK zur Drucksache gereicht.

9. In der ZOB-Bereitssitzung im März plädierte SenStadt für eine Qualifizierung des ZOB aber auch für einen weiteren Standort auf dem Tempelhofer Feld. Die Busbetreiber haben sich gegen den Vorschlag ausgesprochen und möchten einen weiteren Standort im Osten der Stadt.

 

Herr BV Lobo fragt nach dem Baubeginn Halensee. Herr Latour erklärt hierzu, dass derzeitig die Trägerbeteiligung laufe und im Sommer die Durchführung der öffentlichen Auslegung erfolgen wird.

 

Frau Centgraf fragt nach der Wegnahme des Übungsplatzes des Kricketverbandes auf dem Olympiagelände. Hierzu wird erklärt, dass es keine planungsrechtliche Eingriffsmöglichkeit gibt.


 

 
 

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