Auszug - Ergebnisse der Rechtsprüfung B-Plan IX-60-2 GHA  

 
 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gröhler berichtet, dass die Ergebnisse den Fraktionen bereits zur Kenntnis gegeben wurden

Herr BzStR Gröhler berichtet, dass die Ergebnisse den Fraktionen bereits zur Kenntnis gegeben wurden. Frau Centgraf empört sich über ein Schreiben der Gänsemarkt GmbH an die Fraktionen, welches die Belieferung des Festspielhauses zu unterbinden versucht. Herr BzStR Gröhler sichert den Festspielen bei Anfrage eine Unterstützung des Bezirksamtes zu, verweist aber auf eine zivilrechtliche Klärung. Herr BV Schmitz-Grethlein fordert die Sicherung der Festspiele sowie der Bar jeder Vernunft und ist gespannt auf die Überarbeitung des Investors. Von einer Abkehr des B-Plan-Verfahrens hält er nichts, da er eine qualifizierte Wohnbebauung an der Stelle für möglich hält. Herr BV Heyne schließt sich den Ausführungen der SPD an, regt jedoch an, einen zweiten Architekten zu beauftragen. Herr BV Lehmann fragt nach einer Lösungsmöglichkeit zu den Abstandsflächen und den Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Hintergrund des OVG-Urteils. Herr Häntsch weist darauf hin, dass angesichts des Spannungsverhältnisses zwischen OVG-Entscheidung, Kulturbetrieb, Anwohnern und Wohnungsbau derartige Diskrepanzen bestehen, dass die CDU das Verfahren nicht weiter betreiben möchte. Dem schließt sich die Fraktion der Grünen an. Herr Latour verweist darauf, dass eine Entwurfsänderung die vom Bezirksamt seit Beginn gerügte Abstandsflächenunterschreitung beseitigen könnte. Aus der Stellungnahme von SenStadt geht kein klares Votum im Hinblick auf § 17 BauNVO hervor, angesprochene Punkte zur baulichen Dichte und zum Denkmalschutz sind als Bemängelung der Abwägung einzustufen. Herr BV Lehman fragt nach, ob bei einer Einstellung des B-Plans die Grünanlage trotzdem erneuert würde. Herr BzStR Gröhler teilt dazu mit, dass die Mittel in der Investitionsplanung 2010/2011 vorgesehen waren und wegen rechtlicher Ansprüche nicht angetastet werden sollten. (Protokoll: Mitteilung dazu wurde im nächsten Ausschuss gemacht)


 

 
 

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