Auszug - Schulbezogene Sozialarbeit in Charlottenburg-Wilmersdorf
Frau von Pirani verteilt eine Übersicht zu den bestehenden Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe (Anlage 2) und erläutert diese. Angebote der Jugendsozialarbeit gem. § 13 (1) SGB VIII dienen dem Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen. Im Unterschied dazu stellt die Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII ein Angebot für alle Kinder dar mit den Schwerpunkten nonformale Bildung, Sport, Spiel, Geselligkeit. Der Ganztagsbetrieb an Grundschulen ist die Berliner Variante der Tagesbetreuung von Schulkindern gem. § 22a SGB VIII.
Herr Blecker verteilt eine Zusammenstellung der Schulen nach Regionen mit einigen sozialstrukturellen Daten sowie den jeweiligen Kooperationspartnern (Anlage 3).
Herr Naumann berichtet über ein Gespräch "Tandem" über die von diesem betriebenen beiden Schulstationen. Der Träger hat Probleme mit der vom JHA auf 50 Tsd. Euro pro Schulstation gekürzten Zuwendung, was einer Stelle entspricht. Es wird weiter nach einer Lösung gesucht.
Herr Dr. Lehmann wünscht eine Ergänzung der Übersicht zu den Kooperationen um die jeweils dahinterstehenden Finanzbeträge.
Herr Neuhoff fragt nach der Herkunft der gegenüber der Vergangenheit höheren Finanzmittel.
Frau von Pirani erklärt dies mit einem neuen Verteilungsverfahren zwischen den Bezirken, bei dem nunmehr die jeweiligen Schüler/innen-Zahlen zugrunde gelegt werden.
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