Auszug - Fragen an und Diskussion mit Mitarbeiter/innen der GEBEWO  

 
 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: "Forckenbecker"
Ort: "Forckenbecker", Forckenbeckstr. 17, 14199 Berlin
 
Beschluss

Der Geschäftsführer, Herr Robert Veltmann, stellt sich den Ausschussmitgliedern kurz vor

Der Geschäftsführer der GEBEWO, Herr Robert Veltmann, stellt sich den Ausschussmitgliedern kurz vor. Er ist Sozialarbeiter, der seit Anfang der 90iger Jahre in der Wohnungslosenhilfe tätig ist. Ihn begleitet Frau Bartsch, eine Praktikantin in der Geschäftsstelle.

BV Gnielinski eröffnet mit der Frage nach der Personalausstattung und der Anwesenheit von Fachpersonal außerhalb der Zeiten von 8 bis 16 Uhr sowie der Einhaltung von Mindestlöhnen bei Fremdvergabe von Aufträgen. Der Geschäftsführer teilt mit, dass die Heimleitung z.Zt. mit einer 0,5 Stelle in der Einrichtung eingebunden ist, da noch die Leitung für eine andere Einrichtung und noch keine Vollbelegung der Einrichtung besteht. Z.Zt. befinden sich 18 Personen in der Einrichtung und es bedarf noch etwas Zeit, sich als Träger in der Einrichtung zu organisieren, die erst zum Monatsanfang übernommen wurde. Der Pfortendienst ist noch nicht vertraglich geregelt, Angebote werden eingeholt. Herr Veltmann sieht für die Einhaltung des Mindestlohns den Gesetzgeber in der Pflicht.

Die Bezirksstadträtin ergänzt, dass der Betrieb der Einrichtung von sozialen Trägern durch den Tagessatz gesteuert wird und Ausstattung und Angebot nur in diesem verhandelten Rahmen finanziert werden können.

BV Taschenberger fragt nach dem voraussichtlichen Beginn der Vollbelegung. Herr Seitz-Reimann beantwortet dies mit dem Hinweis, dass aufgrund des hohen Instandsetzungsbedarfs nur ein Zimmer nach dem anderen in Betrieb genommen werden könne, so dass er mit einem Prozess über mehrere Wochen bzw. Monate rechne. BV Taschenberger ergänzt mit der Frage, welche Funktion die Sozialarbeiter in der Einrichtung haben. Der Leiter der Einrichtung erläutert, dass eine Prozessdokumentation als Begleitung von Veränderungen der Bewohner/innen von den Sozialarbeitern geführt werde. In der Regel suchen die Bewohner den Kontakt, anderenfalls werde „aufsuchende Sozialarbeit“ eingesetzt. Durch zeitversetzte Arbeitszeiten ist eine Ansprechbarkeit von den frühen Morgenstunden bis in den Abend gewährleistet, so dass i.d.R. bis 20.00 Uhr jemand vor Ort ist. Herr Veltmann ergänzt, dass der Tagessatz keine Besetzung am Wochenende ermögliche. In der Woche werden die nachgefragten Angebote gewährleistet. Frau Schmiedhofer unterstreicht, dass nur Angebote vom Träger eingefordert werden können, die der Bezirk auch bezahlen kann.

Herr Veltmann weist darauf hin, dass der Träger wegen des sog. „Besserstellungsverbots“ teilweise Zuwendungen zurückzahlen müsse, da er seine Beschäftigten im Vergleich zu hoch vergüte.

BV Schöne erfragt die Belegungsquote und die Verweildauer der Bewohner. Herr Seitz-Reimann teilt mit, dass die Einrichtung über 94 Plätze verfügt und das Bestreben besteht, eine Vollbelegung, d.h. 90 – 100 % Auslastung zu erreichen. Zur Verweildauer wird es morgen ein Gespräch mit der Sozialen Wohnhilfe des Bezirks geben, in der dazu ein Dialog begonnen werde. Ziel ist es, die Betroffenen nicht an die Einrichtung zu binden, sondern sie in weitere Hilfemaßnahmen zu vermitteln. Der Geschäftsführer ergänzt, dass die Verweildauer auch vom Wohnungsmarkt abhängig ist, der z. Zt. eher angespannt ist. Diese Situation wird von der BzStR’in aufgrund der hohen Auslastung der Seniorenwohnhäuser (98 %) bestätigt.

BD Böhm fragt, wie häufig die Bewohner in die Einrichtung zurückkehren und ob es ein Konzept für Familien gebe. Der Leiter der Einrichtung  verweist auf die Zusammenarbeit mit den Fachdiensten im Bezirk, z.B. dem Jugendamt. Z. Zt. befinden sich keine Familien in der Einrichtung.

Der Vorsitzende bittet Herrn Seitz-Reimann nach vollständiger Erstellung des Konzeptes um Übersendung an den Ausschuss.  Er sieht einen Widerspruch in dem Ziel einer nur kurzfristigen Unterbringung in der Einrichtung, da Wechsel Kinder eher belasten. Er fragt nach familienspezifischen Angeboten der Diakonie. Zusätzlich bittet er um Informationen zu Nachtaufnahmen und den Umgang mit Drogenabhängigen. Herr Seitz-Reimann betont, dass es sich um eine niedrigschwellige Einrichtung handelt, die kein Ausschlusskriterium habe außer gewalttätiges Auftreten. Eine Nachtaufnahme sei nicht vorgesehen. Herr Veltmann betont, dass es sich nicht um eine Einrichtung nach § 67 SGB XII handele, sondern um eine Erstaufnahme-Einrichtung. Die personelle Ausstattung ist vor diesem Hintergrund eher gering und dient nur der Erst- und Weitervermittlung in weitere Hilfen. Dazu werde ein gutes Netzwerk geschaffen.

BV Schöne fragt nach den Wohnungsbaugesellschaften, die eher eine Unterbringung der Bewohner ermöglichen. Der Geschäftsführer weist auf die Problematik aufgrund einer hohen Kiezbindung der Betroffenen hin, da Wohnungen zunehmend nur noch in Wedding, Neukölln oder Marzahn-Hellersdorf angeboten werden können. Es gebe verschiedene Wohnungsbaugesellschaften, mit denen zusammengearbeitet werde. Auch trete der Träger zum Teil als Mieter auf und vermiete die Wohnungen dann an die Klienten weiter. Da mittlerweile generell Schufa-Einträge von den Wohnungsbaugesellschaften abgefordert werden, habe das Klientel keine Chance auf Berücksichtigung.

BV Gnielinski bittet um Mitteilung, ab wie viel Uhr eine Aufnahme als Nachtaufnahme gelte. Herr Seitz-Reimann verweist auf das Konzept in der Neuköllner Einrichtung „Die Teupe“, das auch für die Forckenbeckstraße gelte. Da die Belegung gemäß Vertrag jedoch ausschließlich über das Bezirksamt erfolge, werde es aufgrund der Arbeitszeiten keine Nachtaufnahmen geben.

BV Wittke dankt dem Geschäftsführer und dem Leiter der Einrichtung sehr für die ausführliche Beantwortung aller Fragen und weist darauf hin, dass der Ausschuss sich als Ansprechpartner sieht. Er wünscht dem Träger gutes Gelingen.

 
 

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