Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Krüger berichtet:

Herr Bezirksstadtrat Krüger berichtet:

  • Ausbildung: Die Senatsverwaltung für Finanzen hätte zunächst zugestimmt, dass   vier Auszubil­dende in 2010 hätten unbefristet übernom­men werden dürfen, davon eine(r) in Anrechnung auf das Kontingent 2011, so dass es in diesem Jahr nur zwei Über­­nah­men hätte geben dürfen. Nun dürften auch in 2011 wieder drei Auszu­bilden­de unbe­fristet übernommen werden, da eine Senatsverwaltung ihr Einstellungskon­tingent nicht aus­­­­geschöpft habe und das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmers­dorf als einzige Dienststelle „ordentlich“ Mehrbe­darf angemeldet hätte. Solange noch die vor­läufige Haushaltswirtschaft bestehe, seien allerdings kei­ne Anschlussverträge mög­lich; inso­weit bestehe ein hohes Interes­­se am Nachtrags­haushaltsbeschluss der BVV am 20.01.2011, verbunden mit der Hoff­nung auf mög­lichst baldige Aufhebung der Sper­re. Zur nächsten Einstellungs­pha­se für Aus­zu­bil­dende (ab September 2011) lägen bereits rund 550 Bewerbungen vor; es werde wie­der das bezirkseigene Aus­bildungs­auswahlverfahren durchgeführt, das auch frü­her als das bisherige zentrale Senats­ver­waltungsverfahren beginne, um so eine früh­zei­tige Bindung der jungen Er­wachse­nen zu erreichen. Der Marburg-Austausch stehe wie so vieles andere unter dem Vor­behalt eines bewirtschaftbaren Haushalts.
  • Elektronischer Personalausweis: Die Probleme im Bürgeramt mit dem elektroni­schen Personalausweis hielten auch rund zweieinhalb Monate nach dessen Einfüh­rung an, insbesondere bei den Unterschriften-Pads und den Änderungsterminals. Ein wesent­liches Problem bestehe in der Darstellung diakritischer Zeichen; der Chip auf dem Aus­weis speichere die Buchstaben nach dem diakritischen Zeichen nicht, wobei noch ungeklärt sei, ob die Information tatsächlich nicht gespeichert oder nur nicht aus­lesbar sei; ein ent­spre­chendes Update sei für Ende Januar angekündigt. Die neuen technischen Funktionen des neuen Aus­weises könnten bisher ohnehin kaum genutzt werden. –

Ein weiteres Problem sei die nicht nachvollziehbare Bearbeitungsdauer von bei der Bundesdruckerei reklamierten Ausweisen: Manche seien von Mitte November noch nicht zurück, andere würden nach den grundsätzlich vereinbarten 14 Tagen wieder zugeschickt. –

Ferner erfordere die neue Technik mehr Aufwand, der noch immer nicht auf Senats­ebe­ne im Sinne eines personellen Mehrbedarfs anerkannt sei. –

Bundesdruckerei-Beschäftigte hätten angeboten, sich die Probleme vor Ort anzu­se­hen. Unabhängig hiervon gebe es einige praxisferne Nutzungsvorschriften, so etwa, dass das Terminal, an dem der Geheim-PIN eingegeben werden müsse, nicht ge­dreht werden dürfe, sonst drohe Prozessabbruch. Das Terminal müsse aber sowohl vom Be­arbeiter als auch vom Kunden bedient werden können; deshalb sei das zwi­schenzeit­liche Herumdrehen unverzichtbar. Insoweit hat Herr Bezirks­stadt­rat Krüger kein Ver­ständnis dafür, zumal diese Probleme sämtlichst bereits schriftlich geschil­dert worden seien. Er fordere dass die Bundesdruckerei das Funktionieren des ge­samten Prozess sicherstelle.

Herr BV Heyne fragt, was passiere, wenn der Mitbürger den Identifikationsnachweis benötige. – Herr Bezirksstadtrat Krüger antwortet darauf, dass es die Möglichkeit der Ausstellung vorläufiger Dokumente gebe, die anders hergestellt würden. Aller­dings be­stehe hier auch ein Problem: Es seien Aufdrucke erforderlich, für die die bisher vor­han­de­nen Drucker nicht gut geeignet seien. So entstehe (für das Amt) viel kosten­pflichti­ger Ausschuss. – Frau BD Jaschke bestätigt diese Probleme, die sie einem Be­richt der „Berliner Abendschau“ entnehmen konnte. – Herr Bezirksstadtrat Krüger knüpft da­ran an und stellt es als das ursprüngliche Ziel dieses Berichts dar, das Pro­blem der diakritischen Zeichen vorzuführen; dabei sei zusätzlich das Druckerproblem offen­sichtlich geworden. Insgesamt sei zu bemängeln, dass es für die zusätzlichen Auf­gaben kein Geld gebe, dass sie Zeit kosteten und dass sich hohe Wartezeiten ergäben.

Herr BV Heyne erbittet Angaben zur Kostenbelastung des Bürgers. Müsse der Bür­ger den vorläufigen Ausweis selbst zahlen, den er doch nur deshalb brauche, weil die Verwaltung kein reguläres Dokument erstellen könne? – Herr Bezirksstadtrat Krüger verweist darauf, dass der vorläufige Ausweis für in Eigenverantwortung zu spät kom­mende Bürger kostenpflichtig sei; bei Fehldrucken erfolge die Kostenüber­nahme durch die Ver­waltung.

Herr BD Gronau erklärt, dass im Bürgeramt Heerstraße zügig abgefertigt werde und es sich daher lohne, für eine Terminvereinbarung die Tel.-Nr. 115 zu nutzen. Herr BD Neumann fragt, ab wann das Bezirksamt seinen Mehrbedarf der Bundes­druckerei in Rechnung stelle. – Frau BV Hansen äußert die Ansicht, dass das Bun­desinnen­mi­niste­rium zu schnell gehandelt habe; die Regelung verursache vielfach unsinnige Kosten, insbesondere Per­sonalkosten. Sie fragt, wer das einfordere.

Herr Bezirksstadtrat Krüger nimmt zu den letzten drei Äußerungen zusammenfas­send Stellung: Im Bürgeramt Heerstr. gebe es dieselben technischen Probleme wie an den anderen Standorten; zu­dem gebe es dort weniger Personal und Geräte, so dass es auch dort zu erheblichen Verzögerungen komme. – Die Entscheidungen der Bun­desregierung würden aus Zeiten der vorherigen Regierung stammen; er hätte er­wartet, dass man im Mo­nat August oder spätestens September das Einführungsver­fahren ausge­setzt und es zunächst bei einem Pilotanwender getestet hätte. – Es gel­te das Prin­zip Hoff­nung, zumal ja auch einiges funktioniere. Dennoch sei der Aus­weis seine Mehrkosten bisher nicht wert; Zertifizierungen und Angebote bei Unter­neh­mungen und Verwal­tun­gen seien noch nicht da; nach seiner Vorstellung hätte der neue Aus­weis zunächst erst einmal so viel kosten sollen wie der alte; erst bei zuneh­mender Nutzungsmög­lichkeit wären nach zwei oder drei Jahren höhere Kosten ge­recht­fertigt. Dieser An­sicht hielten deren Gegner entgegen, dass die Perspektive zähle. Wenn der­einst alles funktioniere, sei der Ausweis möglicherweise eine große Chance.

Die Personalmehrkosten trage der Bezirk; obwohl Innen- und Finanzsenator wüss­ten, dass der Zeitaufwand dreimal so hoch wie früher sei, sei der Per­­sonalmehr­be­darf bis­her nicht anerkannt; ein Appell des Innenstaatssekretärs habe nichts bewirkt; zusätz­licher Aufwand sei ab Mai absehbar, wenn die Aufenthaltsbescheinigung für Auslän­derinnen und Ausländer im Ausweisformat statt als bloßes Papier ausgestellt würde.

Herr BD Neumann betont, dass der Lieferant eine Gewährleistungspflicht habe; die Mehrarbeit müsse er ersetzen; wer hafte dafür? – Herr Bezirksstadtrat Krüger er­klärt, dass die Bundesdruckerei der Lieferant sei und dass die Probleme in alle Richtungen erörtert worden seien; es bestehe kein materieller Gewährleistungsanspruch des Be­zirks gegen die Bundesdruckerei. – Herr BD Neumann führt dazu aus, dass die Bun­desdruckerei keine Behörde, sondern ein Unternehmen sei, also bestünde doch ein Gewährleistungsanspruch. – Herr BV Wendt verweist darauf, dass der Bezirk keinen Vertrag mit der Bundesdruckerei habe, sondern der Bund Auftraggeber sei. – Herr Be­zirksstadtrat Krüger ergänzt, dass deshalb kein Regressanspruch bestehe.

  • Weitere Leistungen des Amtes für Bürgerdienste: Herr Bezirksstadtrat Krüger zeigt sich erfreut über die positive Jahresbilanz bei Einbürgerungen (plus 5%) gegen den Landestrend bei fast gleicher Antragshöhe wie 2009. Das Standesamt habe von allen Standesämtern in Berlin die meisten Eheschließungen und Verpartnerungen durchgeführt, und es gebe einen großen Sprung bei den Geburten (über 1.000 mehr als im Vorjahr), aber auch eine Steigerung der Todesfälle, was sich auf zusätzliche Pflegeeinrich­tun­gen mit vielen Fällen von Pflegestufe 3 und einer Verweildauer von unter 6 Monaten zurückführen ließe; dies stelle schon fast Hospizcharakter dar.

Herr BV Heyne erkundigt sich nach der Zahl der Scheidungen. – Herr Bezirksstadtrat Krüger verweist auf die hierfür zuständigen Familiengerichte und Anwaltskam­mern.

Frau BV Andres fragt nach der Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge; die Bezirke Rei­nicken­dorf und Spandau hätten die kürzesten Bearbeitungszeiten. – Herr Bezirks­stadtrat Krüger erklärt zur Lage des Wohnungsamtes, dass es kostenrechnerisch nicht mehr auf dem letzten Platz im Bezirksvergleich liege, sondern im unteren Mittel­f­­eld auf Po­sition 9; die durchschnittliche Antragsbearbeitungsdauer betrage aktuell  drei bis vier Mo­nate. Der Wegfall des Heizkostenzuschusses habe sehr unterschied­liche Reaktio­nen und Unverständnis erzeugt; sei ein Wohngeldantrag vor Januar be­schieden worden, würde der Heizkostenzuschuss noch für die gesamte Zeit der Leis­tungsgewährung zuerkannt; sei der Wohngeldbescheid erst zum Januar 2011 er­stellt worden, dann gebe es ab Januar keinen Heizkostenzuschuss mehr. Es bleibe zu be­obachten, ob sich daraus mehr SGB-II- bzw. SGB-XII-Fälle ergäben; derzeit sei das noch nicht absehbar, auch, ob es wenige Grenzfälle oder viele geben werde.In­fol­ge der Wohngeldreform 2009 seien die Be­mes­sungsgrenzen angehoben worden; das Wohngeld sei trotz Wegfalls des Heizkostenzuschusses immer noch höher als in 2008. – Kritisch könnten Eigenbedarfsforderungen werden; der Bezirk werde zur An­frage der SPD berichten; für Berlin bestehe in einigen Bezirken Nachsteuerungs­be­darf für bezahlbaren Wohnraum.

Die nächste Einbürgerungsfeier stehe ebenfalls unter dem Vorbehalt der Aufhebung der Haushaltssperre; Herr Bezirksstadtrat Krüger hofft, im März eine solche Feier er­möglichen zu können, und erhält hierfür fraktionsübergreifend Zustimmung.

Herr BV Wendt erkundigt sich nach dem Sachstand zu Ermessensentscheidungen bei Einbürgerungen. Die entsprechende Drucksache sei vertagt worden. – Herr Be­­zirks­stadtrat Krüger teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch nicht entschieden habe.

  • Sonstiges: Frau BV Halten-Bartels fragt nach, ob es etwas Neues zur Schein­adres­senregelung gebe. Ferner sei durch die Bezirksamts-Umstrukturierung das Amt für Ausbildungs­för­derung und Unterhaltssicherung (AföUSG) jetzt in der Abt. So­zial­we­sen; gelte dies auch für die beiden kleineren Ämter in den Bezirken Lichtenberg und Pankow? Stu­denten sollten doch nicht als Sozialhilfebezieher stigmatisiert werden. – Herr Bezirks­stadtrat Krüger antwortet dazu, dass die Initiative des Bezirksamts Mitte zu einer Re­g­e­lung bei Scheinadressen auf Inter­vention des Landesdaten­schutzbe­auftragten zu­rückgenommen worden sei; die Senats­ver­­waltung für Inneres und Sport habe sich dieser Auf­fassung angeschlossen; der In­nenstaatssekretär habe angekün­digt, dass im Rah­men der Reform des Melderechts auf Bundesebene klare Regelun­gen angestrebt würden; der aktuelle Sachstand im zuständigen Ausschuss des Bun­des­tages sei hier unbekannt. – Herr Bezirksstadtrat Krüger unterstreicht die Auffas­sung, dass Leistun­gen des Amtes für Ausbildungsför­derung – insbesondere die für das so genannte  „Meister“-BaföG – keine Sozialleistungen seien. 2001 sei seinem Zuständig­keits­be­reich als Stadtrat für Bürgerdienste (und eben nicht für Soziales) das AföUSG als selbstständiges LUV mit über 40 Beschäftigten zugeordnet worden; seit 2009 er­folge auch die Förderung ausländischer Studenten; die kleinen BaföG-Ämter in den beiden anderen Bezirken seien im Bereich der dortigen Abteilungen für Soziales ge­blieben; ein Regionalisieren bzw. Zentralisieren der Aufgabenwahr­neh­mung für die gesamte Stadt in unserem Bezirksamt sei gescheitert. Die nunmehr be­schlossene Anbindung des AföUSG als Fachbereich im Sozialamt der Sozial-Abtei­lung beruhe auf der ent­sprechenden gesetzlichen Vor­gabe des Bezirksverwaltungs­gesetzes und dem Be­schluss des Bezirksamts vom 16.03.2010 zur vorgezogenen Umsetzung der im Be­zirksverwaltungsgesetz normierten einheit­lichen Ämterstruktur zum 01.01.2011. Es gebe zwar Nachsteuerungsbedarf (z.B. bei der Landschaftspla­nung; planerische und aus­füh­rende Aufgaben seien zwei unterschiedlichen Abteilun­gen zugeordnet); aber eine Initiative zur Korrektur des Gesetzes etwa über den Rat der Bürgermeister sei derzeit nicht mehrheitsfähig, da es sich bei den Regelungen um eine politisch abgestimmte „nicht aufschnürbare“ Paketlösung handele.

 

 

 
 

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