Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
Herr Bezirksstadtrat Krüger berichtet:
Ein weiteres Problem sei die nicht nachvollziehbare Bearbeitungsdauer von bei der Bundesdruckerei reklamierten Ausweisen: Manche seien von Mitte November noch nicht zurück, andere würden nach den grundsätzlich vereinbarten 14 Tagen wieder zugeschickt. – Ferner erfordere die neue Technik mehr Aufwand, der noch immer nicht auf Senatsebene im Sinne eines personellen Mehrbedarfs anerkannt sei. – Bundesdruckerei-Beschäftigte hätten angeboten, sich die Probleme vor Ort anzusehen. Unabhängig hiervon gebe es einige praxisferne Nutzungsvorschriften, so etwa, dass das Terminal, an dem der Geheim-PIN eingegeben werden müsse, nicht gedreht werden dürfe, sonst drohe Prozessabbruch. Das Terminal müsse aber sowohl vom Bearbeiter als auch vom Kunden bedient werden können; deshalb sei das zwischenzeitliche Herumdrehen unverzichtbar. Insoweit hat Herr Bezirksstadtrat Krüger kein Verständnis dafür, zumal diese Probleme sämtlichst bereits schriftlich geschildert worden seien. Er fordere dass die Bundesdruckerei das Funktionieren des gesamten Prozess sicherstelle. Herr BV Heyne fragt, was passiere, wenn der Mitbürger den Identifikationsnachweis benötige. – Herr Bezirksstadtrat Krüger antwortet darauf, dass es die Möglichkeit der Ausstellung vorläufiger Dokumente gebe, die anders hergestellt würden. Allerdings bestehe hier auch ein Problem: Es seien Aufdrucke erforderlich, für die die bisher vorhandenen Drucker nicht gut geeignet seien. So entstehe (für das Amt) viel kostenpflichtiger Ausschuss. – Frau BD Jaschke bestätigt diese Probleme, die sie einem Bericht der „Berliner Abendschau“ entnehmen konnte. – Herr Bezirksstadtrat Krüger knüpft daran an und stellt es als das ursprüngliche Ziel dieses Berichts dar, das Problem der diakritischen Zeichen vorzuführen; dabei sei zusätzlich das Druckerproblem offensichtlich geworden. Insgesamt sei zu bemängeln, dass es für die zusätzlichen Aufgaben kein Geld gebe, dass sie Zeit kosteten und dass sich hohe Wartezeiten ergäben. Herr BV Heyne erbittet Angaben zur Kostenbelastung des Bürgers. Müsse der Bürger den vorläufigen Ausweis selbst zahlen, den er doch nur deshalb brauche, weil die Verwaltung kein reguläres Dokument erstellen könne? – Herr Bezirksstadtrat Krüger verweist darauf, dass der vorläufige Ausweis für in Eigenverantwortung zu spät kommende Bürger kostenpflichtig sei; bei Fehldrucken erfolge die Kostenübernahme durch die Verwaltung. Herr BD Gronau erklärt, dass im Bürgeramt Heerstraße zügig abgefertigt werde und es sich daher lohne, für eine Terminvereinbarung die Tel.-Nr. 115 zu nutzen. Herr BD Neumann fragt, ab wann das Bezirksamt seinen Mehrbedarf der Bundesdruckerei in Rechnung stelle. – Frau BV Hansen äußert die Ansicht, dass das Bundesinnenministerium zu schnell gehandelt habe; die Regelung verursache vielfach unsinnige Kosten, insbesondere Personalkosten. Sie fragt, wer das einfordere. Herr Bezirksstadtrat Krüger nimmt zu den letzten drei Äußerungen zusammenfassend Stellung: Im Bürgeramt Heerstr. gebe es dieselben technischen Probleme wie an den anderen Standorten; zudem gebe es dort weniger Personal und Geräte, so dass es auch dort zu erheblichen Verzögerungen komme. – Die Entscheidungen der Bundesregierung würden aus Zeiten der vorherigen Regierung stammen; er hätte erwartet, dass man im Monat August oder spätestens September das Einführungsverfahren ausgesetzt und es zunächst bei einem Pilotanwender getestet hätte. – Es gelte das Prinzip Hoffnung, zumal ja auch einiges funktioniere. Dennoch sei der Ausweis seine Mehrkosten bisher nicht wert; Zertifizierungen und Angebote bei Unternehmungen und Verwaltungen seien noch nicht da; nach seiner Vorstellung hätte der neue Ausweis zunächst erst einmal so viel kosten sollen wie der alte; erst bei zunehmender Nutzungsmöglichkeit wären nach zwei oder drei Jahren höhere Kosten gerechtfertigt. Dieser Ansicht hielten deren Gegner entgegen, dass die Perspektive zähle. Wenn dereinst alles funktioniere, sei der Ausweis möglicherweise eine große Chance. Die Personalmehrkosten trage der Bezirk; obwohl Innen- und Finanzsenator wüssten, dass der Zeitaufwand dreimal so hoch wie früher sei, sei der Personalmehrbedarf bisher nicht anerkannt; ein Appell des Innenstaatssekretärs habe nichts bewirkt; zusätzlicher Aufwand sei ab Mai absehbar, wenn die Aufenthaltsbescheinigung für Ausländerinnen und Ausländer im Ausweisformat statt als bloßes Papier ausgestellt würde. Herr BD Neumann betont, dass der Lieferant eine Gewährleistungspflicht habe; die Mehrarbeit müsse er ersetzen; wer hafte dafür? – Herr Bezirksstadtrat Krüger erklärt, dass die Bundesdruckerei der Lieferant sei und dass die Probleme in alle Richtungen erörtert worden seien; es bestehe kein materieller Gewährleistungsanspruch des Bezirks gegen die Bundesdruckerei. – Herr BD Neumann führt dazu aus, dass die Bundesdruckerei keine Behörde, sondern ein Unternehmen sei, also bestünde doch ein Gewährleistungsanspruch. – Herr BV Wendt verweist darauf, dass der Bezirk keinen Vertrag mit der Bundesdruckerei habe, sondern der Bund Auftraggeber sei. – Herr Bezirksstadtrat Krüger ergänzt, dass deshalb kein Regressanspruch bestehe.
Herr BV Heyne erkundigt sich nach der Zahl der Scheidungen. – Herr Bezirksstadtrat Krüger verweist auf die hierfür zuständigen Familiengerichte und Anwaltskammern. Frau BV Andres fragt nach der Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge; die Bezirke Reinickendorf und Spandau hätten die kürzesten Bearbeitungszeiten. – Herr Bezirksstadtrat Krüger erklärt zur Lage des Wohnungsamtes, dass es kostenrechnerisch nicht mehr auf dem letzten Platz im Bezirksvergleich liege, sondern im unteren Mittelfeld auf Position 9; die durchschnittliche Antragsbearbeitungsdauer betrage aktuell drei bis vier Monate. Der Wegfall des Heizkostenzuschusses habe sehr unterschiedliche Reaktionen und Unverständnis erzeugt; sei ein Wohngeldantrag vor Januar beschieden worden, würde der Heizkostenzuschuss noch für die gesamte Zeit der Leistungsgewährung zuerkannt; sei der Wohngeldbescheid erst zum Januar 2011 erstellt worden, dann gebe es ab Januar keinen Heizkostenzuschuss mehr. Es bleibe zu beobachten, ob sich daraus mehr SGB-II- bzw. SGB-XII-Fälle ergäben; derzeit sei das noch nicht absehbar, auch, ob es wenige Grenzfälle oder viele geben werde. – Infolge der Wohngeldreform 2009 seien die Bemessungsgrenzen angehoben worden; das Wohngeld sei trotz Wegfalls des Heizkostenzuschusses immer noch höher als in 2008. – Kritisch könnten Eigenbedarfsforderungen werden; der Bezirk werde zur Anfrage der SPD berichten; für Berlin bestehe in einigen Bezirken Nachsteuerungsbedarf für bezahlbaren Wohnraum. Die nächste Einbürgerungsfeier stehe ebenfalls unter dem Vorbehalt der Aufhebung der Haushaltssperre; Herr Bezirksstadtrat Krüger hofft, im März eine solche Feier ermöglichen zu können, und erhält hierfür fraktionsübergreifend Zustimmung. Herr BV Wendt erkundigt sich nach dem Sachstand zu Ermessensentscheidungen bei Einbürgerungen. Die entsprechende Drucksache sei vertagt worden. – Herr Bezirksstadtrat Krüger teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch nicht entschieden habe.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |