Auszug - VzB Nr. 14 - Förderung der freien Jugendhilfe - Ergänzung
Frau von Pirani erinnert daran, dass in Phase 1 des Übertragungsprozesses nur eine Einrichtung, nämlich das Jugend- und Kulturzentrum Spirale in freie Trägerschaft übertragen werden konnte und deshalb keine Personalmittel mitgegeben werden konnten. Dies müsse im Sinne der Gleichbehandlung mit den Übertragungsbedingungen der Phase 2 jetzt angepasst werden.
Herr Naumann ergänzt, dass es dabei um den Höchstsatz von 78.795 Euro geht, da es sich bei der „Spirale“ nach den festgelegten Kriterien um eine große Einrichtung handelt.
Der Ausschuss beschließt nunmehr (11/-/2):
In Ergänzung zum Beschluss „Förderung der Freien Jugendhilfe – Zuwendungen 2011“ vom 6.10.2010 und zum Beschluss Nr.13 vom 4.11.2010 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen wird der Leistungsvertrag mit dem Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum der Ufa-Fabrik zum Betrieb der Spirale dahingehend ergänzt, dass das Leistungsentgelt um 78.795 € erhöht wird. Damit soll die im Jahr 2010 erfolgte Unterfinanzierung (keine Bereitstellung von Personalmitteln) im Zuge der Gleichbehandlung mit den für 2011 beschlossenen Übertragungen ausgeglichen und an deren Finanzierungssystematik angeglichen werden.
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