Auszug - Städtebauliche Aufwertung im Bereich Lewishamstraße  

 
 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 22.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1772/3 Städtebauliche Aufwertung im Bereich Lewishamstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Dr.Murach 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schmitz-Grethlein befürwortet das längerfristige Ziel die Straßenführung, ausschließlich überirdisch anzustreben

BV Schmitz-Grethlein befürwortet das längerfristige Ziel die Straßenführung, ausschließlich überirdisch anzustreben.

 

BV Centgraf kann eine überirdische Straßenführung nicht befürworten. Der städtebauliche Zugewinn steht in keiner Relation zu den aufzuwendenden Mitteln.

 

BV Heyne sieht in der Zuschüttung des Tunnels keine Lösung für die städtebauliche Aufwertung, da dies in der Verkehrslenkung die einzige Kreuzung ist die nicht durch eine Lichtzeichenanlage geregelt wird. Darüber hinaus wurde der Tunnelbau seiner Zeit durch öffentliche Gelder finanziert und es erscheint unzumutbar diese wieder für die Zuschüttung in Anspruch zu nehmen. Eine Aufwertung wie vergleichbar beim Breitscheidplatz und dem Bikini-Haus würde ausbleiben.

 

BV Dr. Lehmann betrachtet diesen Antrag als sehr langfristig angelegt. Ein Verzicht des Tunnels würde eine starke Belastung für den Kurfürstendamm nach sich ziehen und die Situation radikal verändern. Er gibt zu bedenken, dass die Lewishamstraße unter diesen Umständen Verkehrsmittelpunktsfläche bleibt und der Platz nicht Fußgänger gerecht gestaltet werden kann. Darüber hinaus existiert kein Investor (wie in der Budapester Straße), der diese Zuschüttung finanziert und die Belastung der Steuergelder wäre enorm.

 

BV Schmitz-Grethlein sieht wegen der verkehrlichen Zuständigkeit SenStadt in der Pflicht und spricht sich daher positiv für den Prüfantrag aus.

 

BzStR Gröhler bittet zu überlegen, ob es effektiv ist, einen jährlichen Bericht zu fordern und darüber hinaus den erstmaligen Termin, aus Zeitgründen zu verlegen.

 

BV Dr. Lehmann schlägt vor, den erstmaligen Termin auf den 31.05.11 zu verlegen, jedoch einen jährlichen Bericht beizubehalten und lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung

Der Ausschuss für Stadtplanung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgefordert, sich vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des "Planwerk Innenstadt" gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob  und wie die Lewishamstraße mittelfristig oberirdisch zum Kurfürstendamm geführt werden kann und der Straßentunnel zugeschüttet werden kann. Die neuen Möglichkeiten einer städtebaulichen Aufwertung sind zu nutzen.

Mit der Zuschüttung des Straßentunnels ist auch der Fußgängertunnel unterhalb der Lewishamstraße zu schließen und durch eine Ampel-gesicherte Fußgängerquerung zur ersetzen. 

 

Der BVV ist jährlich zu berichten, erstmalig zum 31.05.2011.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgefordert, sich vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des "Planwerk Innenstadt" gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass die Lewishamstraße mittelfristig oberirdisch zum Kurfürstendamm geführt wird und der Straßentunnel zugeschüttet wird. Die neuen Möglichkeiten einer städtebaulichen Aufwertung sind zu nutzen.

Mit der Zuschüttung des Straßentunnels ist auch der Fußgängertunnel unterhalb der Lewishamstraße zu schließen und durch eine Ampel-gesicherte Fußgängerquerung zur ersetzen. 

Der BVV ist jährlich zu berichten, erstmalig zum 31.03.2011.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              11              dagegen:     2                  Enthaltung:              0

 
 

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