Auszug - Bericht aus der AG "Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk" Vorlage zur Beschlussfassung der AG  

 
 
78. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 04.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhoff berichtet über die Arbeit der JHA-AG und lobt die gute Zusammenarbeit in der AG ebenso wie die Unterstützung durch die Verwaltung

Herr Neuhoff berichtet über die Arbeit der JHA-AG und lobt die gute Zusammenarbeit in der AG ebenso wie die Unterstützung durch die Verwaltung. Er äußert sich zufrieden über das jetzt vorliegende Ergebnis, auch wenn die zumindest zeitweise Herausnahme des Jugendfreizeitheims Plöner Straße aus dem Übertragungsprozess „ein Wermutstropfen“ sei.

 

Herr Naumann erinnert an die schwierige Finanzsituation des Bezirks. Dazu kommt das Vorhaben von Senat und Abgewordnetenhaus, das Personal im öffentlichen Dienst Berlins von derzeit 106.000 auf künftig 100.000 Beschäftigte zu verringern. Durch die Realisierung der Personalkürzungsoption müsse der Bezirk auch im kommenden Jahr 40 Stellen einsparen, von denen 10 von der Abteilung Jugend zu erbringen sind. Die Strategie der vergangenen Jahre, die Verwaltung der Verwaltung zu optimieren, sei nicht mehr fortsetzbar. Ebenso wenig könne man wegen der Kinderschutzaufgaben nicht bei den Sozialarbeiter/ innen kürzen. Damit verbleibe letztlich nur das Personal in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Die Umsteuerung zu freien Trägern stelle den Versuch dar, die Einrichtungen nachhaltig zu sichern und Schließungen zu vermeiden.

 

Jugendclub Halemweg:

Herr Knieper, Geschäftsführer beim Stadtteilverein Tiergarten e.V., stellt seinen Träger vor. Der Stadtteilverein ist vor 25 Jahren im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung an der Stadtplanung entstanden, hat nach und nach Projekte der Jugend- und Seniorenarbeit sowie der Beschäftigungsförderung übernommen und ist seit geraumer Zeit auch Träger des Quartiersmanagements im Bezirk Mitte. Die Weiterentwicklung des bisherigen Jugendfreizeitheims im Halemweg zu einem Nachbarschaftszentrum passt aus seiner Sicht sehr gut zur Ausrichtung und zu den Erfahrungen des Nachbarschaftsvereins Tiergarten.

 

Der JHA beschließt nunmehr (12/-/1):

Der Jugendclub Halemweg wird – unter Bezugnahme auf den JHA-Beschluss vom 2. Juli 2009 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen - mit Wirkung zum 01.07.2011 in freie Trägerschaft überführt. Künftiger Träger wird der Stadtteilverein Tiergarten e.V. sein. Die Übertragung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Kooperation mit dem Träger Geburt und Familie im Bereich der Elternarbeit stattfindet.

 

Jugendclub Schloßstraße:

Herr Gräber, Bildungsreferent beim Verband ‚SJD-Die Falken’ stellt seinen Träger vor. ‚Die Falken’ ist ein selbstverwalteter Kinder- und Jugendverband, der seit über 100 Jahren besteht. Neben der Jugendverbandsarbeit ist ‚Die Falken’ auch anerkannter und gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe. Der Träger beabsichtigt, den Jugendclub Schloßstraße in Kooperation mit der DGB-Jugend zu betreiben und damit die personellen Ressourcen im Haus deutlich zu erweitern. Daneben plant der Träger, seine Landesgeschäftstelle in der nicht pädagogisch nutzbaren Etage im Jugendclub einzurichten.

 

Der JHA beschließt nunmehr (8/3/2):

Der Jugendclub Schloßstraße wird – unter Bezugnahme auf den JHA-Beschluss vom 2. Juli 2009 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen - mit Wirkung zum 01.01.2011 in freie Trägerschaft überführt. Künftiger Träger wird der Jugendverband SJD Die Falken sein. Die Übertragung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine ständige Kooperation mit der DGB-Jugend stattfindet sowie eine inhaltliche Zusammenarbeit mit WeTeK gGmbH und dem Deutschen Alpinclub.

 

Spielhaus:

Herr Kissel, Pastor der Friedenskirche Charlottenburg, stellt seinen Träger vor. Die Friedenskirche Charlottenburg besteht seit 111 Jahren und ist eine baptistische Kirche. Die Kirchengemeinde ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und als Körperschaft des öffentlichen Rechts als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Die Friedenskirche ist im Kinder- und Jugendbereich mit Ferienmaßnahmen, Gruppenarbeit, dem Stadtfest-Projekt u.v.m. seit langem aktiv.

 

Der JHA beschließt nunmehr (12/-/1):

Das Spielhaus wird – unter Bezugnahme auf den JHA-Beschluss vom 2. Juli 2009 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen - mit Wirkung zum 01.01.2011 in freie Trägerschaft überführt. Künftiger Träger wird die Friedenskirche Charlottenburg sein.

 

Jugendfreizeitheim Plöner Straße:

Herr Naumann erläutert, dass sich erst jetzt gezeigt hat, dass das Gelände des Jugendfreizeitheims aus nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen formal als Sportanlage geführt wird. Eine Umwidmung kann wegen des nach § 7 Sportförderungsgesetz vorgeschriebenen Verfahrens möglicherweise erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Er unterstützt deshalb den Vorschlag der JHA-AG, die Umwidmung vom Prozess eines Trägerwechsels zu entkoppeln. Nach Klärung dieses Sachverhalts würden die Verhandlungen mit dem Humanistischen Verband fortgesetzt.

 

Der JHA beschließt nunmehr (9/-/1):

Das Verfahren zur Übertragung des Jugendfreizeitheims Plöner Straße wird bis zur planungsrechtlichen Aufgabe als Sportanlage ausgesetzt.

 

Haus der Jugend Charlottenburg:

Herr Bohn, Vorsitzender des JCRB, stellt seinen Träger vor und verweist auf die bereits seit Jahrzehnten bestehende Kooperation mit dem Bezirk.

 

Der JHA beschließt nunmehr 11/-/2):

Für das Haus der Jugend Charlottenburg wird - unter Bezugnahme auf den JHA-Beschluss vom 2. Juli 2009 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen - mit Wirkung zum 01.01.2011 ein Kooperationsvertrag mit dem Jugendclubring Berlin abgeschlossen. Grundlage ist der Finanzierungsplan vom 04.11.2010.

             

Herr Naumann bedankt sich bei den Mitgliedern der JHA-AG für die intensive, erfolgreiche Zusammenarbeit. Die heute beschlossenen Regelungen werden der BVV zugeleitet und im Anschluss daran der Senatsfinanzverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Der Trägerwechsel selbst wird dann wieder als Betriebsübergang gem. § 613a BGB gestaltet.

 


 

 
 

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