Auszug - Bericht aus dem Job Center  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 29.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die BzStR'in berichtet, dass das Ausführungsgesetz Berlins zum SGB II z

Die BzStR'in berichtet, dass das Ausführungsgesetz Berlins zum SGB II z.Zt. im RdB verhandelt wird. Der RdB-Ausschuss hat die Vorlage einstimmig abgelehnt. Vorgesehen ist, dass der Senat zwei Mitglieder in die Trägerversammlung entsendet und ein Bezirksmitglied gewählt wird, das den Weisungen des Senats unterliegt. Der Senat begründet dies mit der überörtlichen Bedeutung, die eine Steuerung der JobCenter bedeutet. Das bezirkliche Personal auf 12,8 % reduziert werden, da dies dem Anteil der kommunalen Aufgaben entspreche. Für das JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf hieße das eine Zahl von 40 Beschäftigten, d.h. ungefähr eine Halbierung des jetzt vorhandenen Personals.

BV Tillinger berichtet von einer Anhörung im Abgeordnetenhaus, wonach in den Kontrollgremien der JobCenter alle Mitglieder weisungsgebunden seien. Laut Bundesgesetz gebe es nur 1 JobCenter, aber Berlin nehme die Stadtstaatenregelung in Anspruch. Er bittet um Mitteilung der Begründung des RdB für die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Frau Schmiedhofer verweist auf die Unklarheiten in der Vorlage zu  den Fragen, wer welche Steuerung übernimmt und was genau angewiesen werden soll. BV Schöne bittet um Mitteilung an wen die gemeinsame Pressemitteilung der BzStR'e Klotz, von Dassel gerichtet war. Frau Schmiedhofer sieht den Senat als Adressaten, da es für die Bezirke keine Mitsprache bei der Ressourcenverteilung, den Mitteln für die Eingliederungsmaßnahmen, den Öffnungszeiten und Ansprechpartnern geben soll. Die Bezirke sind aber nach der Verhandlung des Senats mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg für die Umsetzung zuständig.

BV Gnielinski fragt nach, ob der Beirat dann nicht mehr bestehen wird.

ANTWORT???

BV Hansen sieht keine Handlungsspielräume für die Bezirke und hält die Ablehnung für verständlich. Bezogen auf die Reduzierung des Personals bittet sie um Auskunft, ob die überzähligen Beschäftigten in den JobCentern in den Zentralen Stellenpool (ZeP) versetzt werden. Die BzStR'in teilt mit, dass das Personal gesetzlich in die JobCenter übertragen wird, d.h. ohne weitere schriftliche Verwaltungsakte. Alle Beschäftigten im JobCenter verbleiben zunächst dort. Sie erhalten keine kw-Vermerke, werden bei Ausscheiden oder Wechseln aber nicht mehr ersetzt.

 

BV Gnielinski bittet um Mitteilung, wie die Position der Geschäftsführung besetzt wird. Frau Schmiedhofer berichtet, dass die bisherigen Stelleninhaber im Amt bleiben. Es soll ein Auswahlverfahren für die Nachfolge und eine Neuwahl der Geschäftsführer/innen erfolgen. Die Funktion wird zukünftig wesentlich besser bezahlt werden.

 

Die BzStR'in berichtet, dass das „Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) und zur Änderung weitere Gesetze“ z

Die BzStR'in berichtet, dass das „Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) und zur Änderung weitere Gesetze“ z.Zt. im RdB verhandelt wird. Der RdB-Ausschuss hat die Vorlage einstimmig abgelehnt. Vorgesehen ist, dass der Senat 2 Mitglieder in die Trägerversammlung entsendet und ein Bezirksmitglied gewählt wird, das den Weisungen des Sentas unterliegt. Der Senat begründet dies mit der überörtlichen Bedeutung, die eine Steuerung der JobCenter bedeutet. Das bezirkliche Personal auf 12,8 % reduziert werden, da dies dem Anteil der kommunalen Aufgaben entspreche. Für das JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf hieße das eine Zahl von 40 Beschäftigten, d.h. eine Halbierung des jetzt vorhandenen Personals.

BV Tillinger berichtet von einer Anhörung im Abgeordnetenhaus, wonach in den Kontrollgremien der JobCenter alle Mitglieder weisungsgebunden seien. Laut Bundesgesetz gebe es nur ein JobCenter, aber Berlin nehme die Stadtstaatenregelung in Anspruch. Wie begründet der RdB die Ablehnung des Gesetzentwurfs? Frau Schmiedhofer verweist auf die Unklarheiten in der Vorlage zu  den Fragen, wer welche Steuerung übernimmt und was genau angewiesen werden soll.

 

BV Schöne bittet um Mitteilung an wen die gemeinsame Pressemitteilung der BzStR'e Klotz, von Dassel und Schmiedhofer gerichtet war. Frau Schmiedhofer sieht den Senat als Adressat, da es für die Bezirke keine Mitsprache bei der Ressourcenverteilung, den Mitteln für die Eingliederungsmaßnahmen, den Öffnungszeiten und Ansprechpartnern geben soll. Die Bezirke sind aber für die Umsetzung zuständig nach der Verhandlung des Senats mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg.

 

BV Hansen sieht keine Handlungsspielräume für die Bezirke und hält die Ablehnung für verständlich. Bezogen auf die Reduzierung des Personals bittet sie um Auskunft, ob die überzähligen Beschäftigten in den JobCentern in den ZeP versetzt werden. Die BzStR'in teilt mit, dass das Personal gesetzlich in die JobCenter übertragen wird, d.h. ohne weitere schriftliche Verwaltungsakte. Alle Beschäftigten im JobCenter bleiben zunächst dort. Sie erhalten keine kw-Vermerke, werden bei Ausscheiden oder Wechseln aber nicht mehr ersetzt.

 

BV Gnielinski bittet um Mitteilung, wie die Position der Geschäftsführung besetzt wird. Frau Schmiedhofer berichtet, dass die bisherigen Stelleninhaber im Amt bleiben. Es soll ein Auswahlverfahren für die Nachfolge erfolgen und eine Neuwahl der Geschäftsführer/innen. Die Funktion wird zukünftig wesentlich besser bezahlt werden.

 
 

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