Auszug - Bauvorhaben an der Gerhart-Hauptmann-Anlage Auswertung der Bürgerbeteiligung  

 
 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 27.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Dr

BV Dr. Lehmann spricht sich vor dem Hintergrund der großen Anzahl von Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung, des erheblichen Abwägungsumfanges und der aktuellen OVG-Entscheidung für eine Vertagung der Beschlussfassung zu Drs. 1835/3 aus.

 

BzStR Gröhler merkt an, dass es schwierig ist, eine detailgetreue, verbale Darstellung der Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung zu geben und nennt daher die Hauptthemen zur Orientierung.

 

Herr Nagel wird gebeten, die vorgenommen Abwägung der Bürgerbeteiligung zusammenzufassen. Er berichtet, dass aufgrund der 664 eingegangenen Stellungnahmen von einer regen Beteiligung gesprochen werden kann. Es wurden in einem hohen Anteil Formschreiben, zum Teil mit individuellen Ergänzungen eingereicht. Daneben gingen 18 individuelle Schreiben und drei Unterschriftenlisten ein. Vier Stellungnahmen wurden im Stadtplanungs- und Vermessungsamt protokolliert. Herr Nagel stellt die Stellungnahmen und die vorgenommene Abwägung anhand der diesbezüglichen Formulierungen der Begründung zum Bebauungsplanentwurf dar, die Bestandteile der Drs. 1835/3 (TOP 4) ist.

 

von den Bürgerinnen und Bürgern wurden im Einzelnen u. a folgende Einwendungen (in Stichworten) vorgebracht:

 

1.              Anlass und Erforderlichkeit

grundsätzliche Kritik am geplanten Wohnbauvorhaben, das Gelände solle grundsätzlich unverändert bleiben

 

 

2.              Theater, Haus der Berliner Festspiele

die Schutzbedürftigkeit der geplanten Wohnnutzung führe zu einer Gefährdung des Spielbetriebs

 

3.              Varitè-Theater

die „Bar jeder Vernunft“ solle unverändert erhalten bleiben

 

4.              Vegetation, Artenschutz

Vorbehalte gegen die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung

 

5.              Klimaschutz / Lärmschutz

der Emissionsschutz sei nicht ausreichend berücksichtigt

 

6.              Öffentliche Grünanlage, Erholung und Freiraumnutzung

Befürchtung der Flächenreduzierung durch das Vorhaben

 

7.              Spiel- und Ballspielflächen

Spiel- und Bolzplätze seien in ihrem Bestand gefährdet

 

8.              Parken

die zukünftige Parkplatzsituation wird als kritisch betrachtet

 

9.              Denkmalschutz

der Denkmalschutz des Theaters würde durch das Vorhaben beeinträchtigt

 

10.              Verfahren

Kritik am beschleunigten Verfahren

Kritik an mangelndem Dialog zwischen Bezirk und Öffentlichkeit

 

Die vorgenommene Abwägung zu genannten Punkten zitiert Herr Nagel aus der, den Ausschussmitgliedern vorliegenden Begründung. Aus den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger haben sich keine Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben.

 

Die Bürgerinitiative (BI) bedankt sich für die Darlegung und bemängelt, dass Entscheidungen über „die Köpfe hinweg“ getätigt wurden. Die Parkfläche werde reduziert, Bäume gefällt und der Kulturstandort nicht gesichert, speziell würde das Problem der Lärmimmissionen durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen nicht beseitigt und es wird die Befürchtung künftiger Nachbarklagen geäußert. Die beabsichtigte Bebauung wird infrage gestellt, da sie die organische Struktur zerreißt und durch die Zusatzbebauung die Lärmbelastung für die Anwohner weiter zunehmen werde. Ein eindeutiges Profitinteresse wird offenbar vor das Allgemeinwohl gestellt. Die BI fordert einen Park und keine Grünfläche und beschwert sich gleichzeitig über die Untätigkeit bezüglich der Aufwertung der Parkanlage, die bereits vor Jahren zugesagt wurde.

 

BzStR Gröhler betont, dass die BVV am 9. Oktober 2010 die Drs. 1835/3 an den Ausschuss für Stadtplanung überwiesen hat. Es handelt sich hierbei um den normalen Ablauf der Einbringung von vorlagen zur Beschlussfassung, die in diesem Fall in die Herbstferien gefallen ist. Darüber hinaus wird die GHA genauso gepflegt wie alle anderen Parkanlagen im Bezirk und eine Aufwertung könne erst stattfinden, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, da sonst eine Verschwendung von Steuergeldern betrieben würde, die bestimmt auch nicht im Interesse der BI liegen dürfte.

 

BV Centgraf bedankt sich für die ausführliche Auswertung der Bürgerbeteiligung, stellt aber dar, dass sie nach wie vor gegen dieses Bauvorhaben ist, allerdings gewinnen die Pläne langsam eine höherwertige Qualität, seit der Hochhausentwurf verworfen wurde. Für sie steht fest, dass es unabdingbar ist den Festspielbetrieb zu erhalten. Sie kann sich jedoch nicht für den Bebauungsplanentwurf aussprechen.

 

BV Lobo findet die Abwägungen plausibel und nachvollziehbar, da viele Aspekte berücksichtigt wurden und weist den Vorwurf der Verfahrensintransparenz durch die BI zurück. Er betont die Sicherung der Kulturstandorte und bestätigt die städtebauliche Lösung. Er sei für die Entwicklung im Innenstadtbereich, da der gehobene Wohnungsbau sich dämpfend auf die Mietpreise auswirkt. Auch er möchte die Beschlussfassung über den Bebauungsplan vertagen.

 

Die BI wirft ein, dass die SPD den Plänen zum Hochhaus zustimmend gegenüberstand und daher diesbezüglich kein guter Vertreter der BI-Interessen darstellt. Darüber hinaus wird sich nach den bereits seit acht Jahren zugesicherten Laternen für die Parkanlage erkundigt.

 

BzStR Gröhler teilt mit, dass die Gelder die im Investitionsplan für die Sanierung von Spielplätzen, Laternen u. a. bereitgestellt waren im Haushaltsjahr 2010/2011 mit Ausnahme der GHA komplett gestrichen wurden und diese Ausnahme nur zustande gekommen ist, da ein städtebaulicher Vertrag besteht. Allerdings kann während der gegenwärtigen Haushaltssperre keinerlei Reparatur – auch nicht an Laternen – vorgenommen werden.

 

BV Evers betont, dass die BVV über den Bebauungsplaninhalt entscheide und nicht die Verwaltung, die das Verfahren und die Abwägung ordnungsgemäß durchgeführt hätte. Auch er spricht sich für eine Vertagung der Beschlussfassung aus, um die OVG-Urteile auszuwerten.

 

Frau Kaiser vom Rat für Stadtentwicklung stellt auf die Besonderheit des Ortes ab, der nicht verdichtet werten dürfe. Die Verdichtung dürfe auch nicht mit der schwierigen Haushaltslage des Bezirkes begründet werden.

 

BV Heyne dankt Herrn Nagel und der BI. Durch die rege Beteiligung ist es möglich gewesen viele Aspekte und Überlegungen einbeziehen zu können. Er steht der Planung und der Innenentwicklung positiv gegenüber, ist sich aber bewusst, dass dies ein konfliktbeladenes Gebiet ist, da viele unterschiedliche Interessen zusammentreffen. Er erbittet ebenfalls eine kritische Prüfung der OVG-Urteile, bevor ein Beschluss gefasst wird.

 

BV Dr. Lehmann schlägt ebenfalls vor, das Urteil des OVG bezüglich der Württembergischen Straße abzuwarten. Er gibt zu bedenken, dass, obwohl Straßenflächen und leider auch alte Bäume verloren gehen werden, dieses Konzept vor dem Hintergrund der dargelegten Flächenbilanz eine Chance für eine zukunftsorientierte Grünanlage ist. Derzeit empfindet er dieses Ergebnis als das Beste seit Projektbeginn.

 

BV Lobo legt dar, dass die Mietpreise, auf Grund der Beliebtheit der Gegend, die Höchsten in dieser Umgebung sind. Um die Mieten wieder zu regulieren bzw. konstant zu halten müsse gebaut werden, um der hohen Nachfrage nachkommen zu können. Er betont, dass das Ziel des Allgemeinwohls zu berücksichtigen sei.

 

BV Häntsch weist auf die Sicherung des Kulturstandortes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hin, der auch langfristig zu erhalten sei. die kulturellen Nutzungen sollen in Charlottenburg-Wilmersdorf erhalten bleiben und es muss verhindert werden, dass diese nach Mitte oder in andere Bezirke abwandern. Allerdings sollen die Argumente der BI ausführlich geprüft werden.

 

BzStR              Gröhler sagt der BI und den Fraktionen eine Abzeichnung des Bebauungsplanentwurfes und der Flächenbilanz zu.

 

Herr Böse, Fa. Neubau, stellt die mit dem Bebauungsplanentwurf und den städtebaulichen Verträgen verbundenen Perspektiven für das Theater dar, die auch umfangreiche Lärm mindernde Maßnahmen beinhalten, die auf Kosten des Investors ausgeführt werden. Er betont, dass speziell das Theater gegenwärtig Flächen nutzt, die nicht gepachtet sind und dass auch der laufende Spielbetrieb gegenwärtig ebenfalls die Lärmvorschriften überschreit. Dieses werde durch die am und im Theatergebäude geplanten Schallschutzmaßnahmen geändert.

 

Herr Adler (Berliner Festspiele) stellt dar, dass die geplanten Maßnahmen am und im Theater ausschließlich dem neuen Bebauungsplan dienten, da die Wohnnutzung an das Theater heranrückt. Die möglichen 10 Ausnahmen / Jahr für Nachtfahrten reichen für die Kulissenumbauten nicht aus, die Bespielbarkeit des Theaters soll gewahrt bleiben. Er appelliert, die Zukunftsfähigkeit des Spielbetriebes zu erhalten, da er Klagen gegen den Spielbetrieb befürchtet.

 

BV Dr. Bärwolff plädiert dafür, die Steuerungselemente des Bebauungsplanes zu nutzen. Die Ansiedlungsmöglichkeit freier Berufe, die in seiner derzeitigen Fassung im WA über eine Ausnahme vorgesehen ist, sollte ausgeschlossen werden.


 

 
 

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