Auszug - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Vorsitzende stellt die Drucksache in nachstehender Fassung zur Abstimmung:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen – Anlage 1 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 23.732.195,33 EUR Außerplanmäßige Ausgaben: 9.425.813,16 EUR
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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