Auszug - Aufgabe des Ausstellungsstandortes Villa Oppenheim (Galerie für Gegenwartskunst)  

 
 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Weiterbildung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1601/3 Aufgabe des Ausstellungsstandortes Villa Oppenheim (Galerie für Gegenwartskunst)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Hess erklärt die ausdrückliche Zustimmung seiner Fraktion. Das ausführliche Konzept weise positiv in Richtung einer künftigen Nutzung und bringe eine erfreuliche Wendung, da nunmehr auch die Remise für Kinder- und Jugendarbeit vakant sei. Vor dem Hintergrund der bezirklichen Finanzlage erscheint es auch opportun, auf eine kostenintensive Renovierung zu verzichten und vielmehr die schnellstmögliche Nutzbarkeit mit geringem Aufwand zu verbinden. Er verliest folgende Erklärung:

„Im Zusammenhang mit der Standortverlagerung des Museums verweist die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf den Beschluss der BVV (DS 1665/3) ´Die Remise ... auf Dauer für Angebote des Museums ... für Kinder und Jugendliche sichern` und geht von einer wohlwollenden abteilungsübergreifenden Prüfung des BA einer einfachen und kostengünstigen Instandsetzung der Gebäude aus. Wir gehen weiter davon aus, dass dazu demnächst entsprechende Gespräche geführt werden.“

Nachdem alle Fraktionen ihre Zustimmung erklärten, wird der Antrag einstimmig angenommen.

Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

 

Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Der Ausstellungsstandort der Villa Oppenheim als Galerie für Gegenwartskunst wird als Folge der Verlagerung des Standortes des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf dorthin aufgegeben (Auflösung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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