Auszug - Stoppt die Glücksspielhallenflut im Bezirk!  

 
 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:10 Anlass: außerordentliche Sitzung
1639/3 Stoppt die Glücksspielhallenflut im Bezirk!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Anträge zu Spielhallen werden ja sowohl in der Abteilung Bauwesen als auch in der Abteilung Wirtschaft gestellt, da es sowohl der baurechtlichen als auch der gewerberechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle bedarf.

 

In den Jahren 2005 bis 2010 ist folgende Anzahl an Spielhallenanträgen gestellt worden, erst ab 2008 setzt da die Statistik für die Bauabteilung ein. 2005 kein Antrag. 2006 ein Antrag, 2007 vier Anträge, 2008 21 Anträge im Ordnungsamt, 18 im Bereich Bauwesen, das ist Bau- und Wohnungsaufsichtsamt und das Stadtplanungsamt. 2009 23 Anträge im Ordnungsamt, 34 im Bereich Bauwesen und 2010 bisher vier Anträge im Ordnungsamt und zehn im Bereich Bauwesen.

In den Jahren 2005 -  2007 war natürlich wegen der geringen Anzahl kein örtlicher Schwerpunkt bei den Anträgen zu erkennen. Als Schwerpunkte zeichnen sich seit 2008 folgende Straßen ab: Kurfürstendamm, dort ist ja an einem Standort sieben Spielhallen zusammen, weil die ja eine bestimmte Fläche nicht überschreiten dürfen, Kantstraße, Berliner Straße, Bismarckstraße, Lietzenburger Straße, Kaiserdamm, Nürnberger Straße und Wilmersdorfer Straße.

 

Zu 2.

Insgesamt gibt es z. Z. 57 genehmigte Spielhallen im Bezirk. Spitzenreiter ist die Bismarckstraße mit acht genehmigten Spielhallen, gefolgt vom Kurfürstendamm mit sieben Spielhallen an einem Standort, die Wilmersdorfer Straße mit fünf und der Kantstraße mit vier Spielhallen.

 

Zu 3.

In Berlin gab es 2008 insgesamt 302 genehmigte Spielhallen an 239 Standorte, davon befanden sich 15 %, nämlich 47 Spielhallen, an 31 Standorten in unserem Bezirk. Wir stehen damit leider bzgl. der Anzahl der Spielhallen auf dem zweiten Platz. Nur Friedrichshain-Kreuzberg hatte 2008 mehr Spielhallen, nämlich 50 Spielhallen an 39 Standorten und Platz 3 teilten sich Neukölln und Mitte mit 39 Spielhallenerlaubnissen an 30- bzw. 35 Standorten.

 

Interessanter Weise ist aber die Höchstzahl, die es im Jahr 2000 berlinweit gab, mit 388 Spielhallen noch nicht wieder erreicht. Also, da gab es mal ein Hoch. Doch allein im Vergleich zum Jahr 2007 gab es 40 neue Spielhallen in Berlin und in Charlottenburg-Wilmersdorf einen Zuwachs von 13 Spielhallenerlaubnissen. Ursächlich für diese Steigerung ist die Novellierung des Spielhallenrechtes 2006, die die Höchstanzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen von zehn auf zwölf zugelassen hat und damit es natürlich wieder attraktiv gemacht hat und die Entwicklung einer neuen Generation von Spielgeräten gerade in den letzten Jahren, die es auch immer schwerer machen für die Kontrollen, den Unterschied zwischen Geldspielgeräten und Unterhaltungsspielgeräten deutlich zu machen, weil sie sind sich zum Teil sehr ähnlich und das eine ist dann das Unterhaltungsspielgeräte und das andere ist das Geldspielgerät.

 

Zu 4.

Das Bezirksamt verfügt über ein detailliertes Handlungsschema. Darüber hinaus wird das Bezirksamt, wie es in der Bauausschusssitzung am 6. Januar berichtet hat, die derzeit anhängigen Klageverfahren zu Spielhallen weiterverfolgen und auswerten, um durch das Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht eine für Berlin nutzbare Rechtssicherheit zu erhalten. Gespräche mit Vermietern hält das Bezirksamt für weitestgehend nicht zielführend, da diese vorrangig ein Interesse an den Mieteinnahmen und weniger an einer adäquaten Nutzung haben. Natürlich bringen wir das auch immer ständig zum Ausdruck, dass man vielleicht kurzfristig einen Profit bekommt, aber mittelfristig seiner Straße schadet, aber dieses Bewusstsein bei den Vermietern, die Spielhallen vermieten, das haben die sich auch gedacht und sie wollen eben den kurzfristigen Profit haben.

 

Als konkrete Maßnahme versucht das Bezirksamt durch Öffentlichkeitsarbeit medienwirksam auf die Problematik der Spielhallenflut aufmerksam zu machen. So konnte ja erst kürzlich die Deutsche Bahn AG  zu einer Rücknahme ihrer Spielhallenanträge im Bahnhof Zoologischer Garten bzw. zu einer Aufgabe ihrer Planung bewogen werden.

 

Zu 5.

Ordnungsbehördlich wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Spielverordnung auch umgesetzt werden, z. B. die maximale Anzahl von zwölf Spielgeräten pro Spielhalle. Im ersten Halbjahr 2010 findet auch ein Meinungsaustausch auf Fachebene zwischen den betroffenen Senatsverwaltungen, unter der Führung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen statt. Wir haben ja heute den FDP-Antrag bekommen, die auch suggerieren, dass man nun auf Landesebene eine Kompetenz hätte. Das Problem ist, dass diese Gesetzgebungskompetenz sich einzig und allein auf die lokal bezogenen Komponenten des Rechts über Spielhallen bezieht, d. h. greifen wir in die Grundfesten des Spielhallenrechts ein, kommen wir da sehr schnell an unsere Grenzen. Wir müssen also wirklich lokalbezogen diese Komponenten genau abwägen und daran sieht man auch, obwohl diese Möglichkeit seit 2006, hat kein Bundesland bisher von diesen Gesetzgebungskompetenz bisher Gebrauch gemacht, deswegen muss gesehen werden, ob bestimmte Normen, die auch von der FDP heute hier vorgeschlagen wurde, auch wirklich so umsetzbar sind. Zum Beispiel diese Anzahl von zwölf ist nicht veränderbar, weil das eben dann noch bundesgesetzlich geregelt und wir natürlich auch ein Problem haben.

 

Sinnvoll wäre auf jeden Fall eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, sowohl in Richtung einer deutlicheren steuerrechtlichen Einengung der Spielhallenbetätigung, als auch einer entsprechenden Veränderung der Baunutzungsverordnung. Wie schwierig sich Maßnahmen gegen Spielhallen gestalten können, zeigt auch das Beispiel Nichtraucherschutzgesetz. Hier gab es ja auch in der BVV die Initiative, auch in den Spielhallen verstärkt das Nichtraucherschutzgesetz zu kontrollieren, weil gerade der Tabakkonsum und die Aufsuchung von Spielhallen sehr eng zusammenhängen und das haben wir auch gemacht. Wir haben Spielhallen als Freizeiteinrichtung gewertet und Kontrollen vorgenommen und wir stellen jetzt fest, dass einige Richter des Amtsgerichts Tiergarten nunmehr das komplette Rauchverbot für Spielhallen für verfassungswidrig halten und verweisen auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes Thüringen und darauf drängen, dass es hier eine Änderung des Gesetzes geben soll.

 

Es gibt auch andere Tendenzen beim Amtsgericht, aber das wird z. Z. diskutiert und insofern sehen wir auch, dass auch wenn wir hier mit solchen Nadelstichen versuchen, den Spielhallen Herr zu werden, es Probleme bereitet.

 

Es gibt auch Kontrollen vom Ordnungsamt und des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes in den Spielhallen, um dann auch die Mängel gemeinsam festzustellen und dagegen vorzugehen, damit wir dann zumindest dann Möglichkeiten haben, wenn im Betrieb gegen Vorgaben verstoßen wird, dann auch dementsprechend die Leute zu ahnden. Es bleibt eben abzuwarten, inwieweit wir in diesen Fragen auch wirklich die Chance haben und vor den Gerichten bestehen werden, aber auf jeden Fall arbeiten dort die beiden zuständigen Abteilungen sehr eng zusammen, um in der Frage Spielhallen das zu verhindern, was wir als Bezirksamt verhindern können.

 

 
 

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