Auszug - Wohnungsleerstand im Bezirk - Einrichtung eines Wohnungskatasters für Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgeramt Hohenzollerndamm
Ort: 10713 Berlin, Hohenzollerndamm 177
1467/3 Wohnungsleerstand im Bezirk -
Einrichtung eines Wohnungskatasters für Charlottenburg-Wilmersdorf
neu: Sozialverträgliche Mieten in Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Hansen/Ludwig/Tazegül 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die BVV möge beschließen:

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) begründet den Antrag dahingehend, dass das Thema dem Bezirk am Herzen liege. Sie würde dem Änderungsantrag der Fraktion B´90/Grüne so zustimmen. Der Wortlaut des Antrages lautet: „Sozialverträgliche Mieten in Charlottenburg-Wilmersdorf! Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der Steigerung der Mietpreise im Bezirk begegnet und wie mehr Transparenz über den Wohnungsleerstand (z. B. durch Einrichtung eines Wohnungskatasters) hergestellt werden kann.“

 

Herr Kaas Elias (Fraktion B´90/Grüne) dankt der SPD für die Zustimmung. Bezahlbare Wohnungen seien für alle sehr wichtig.

 

Herr Heyne (FDP-Fraktion) äußert sich dahingehend, dass die FDP-Fraktion Schwierigkeiten mit dem Antrag habe und fragt sich, warum das Bezirksamt sich mit solch einer Aufgabe beschäftigen solle.

 

Hr. BzStr Krüger erläutert, dass der Bezirk keine Handhabe habe, die Steigung und Senkung der Mietpreise zu beeinflussen. Das sei höchstens bei eigenem Wohnungsbau möglich. Die Errichtung eines Wohnungskatasters sei rechtlich gar nicht abgesichert. Für Ost-Berlin habe es früher so etwas gegeben. Die Eigentümer seien nicht verpflichtet, Auskünfte an das Bezirksamt über Miete, behindertengerechte Ausstattung oder anderes zu geben.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) meint, dass dieses schon einmal Thema einer Großen Anfrage gewesen sei. Deshalb handele es sich hierbei um einen Prüfauftrag, wo man schauen könnte, in welchen Gebieten Wohnungsleerstand herrsche. Dieses könne beispielsweise vom Ordnungsamt durchgeführt werden. Das Ziel sei eine Durchmischung der Bevölkerung.

 

Hr. Dr. Lehmann (Fraktion B´90/Grüne) sieht diesen auch als Prüfauftrag an. Man solle sich nicht an dem Wort „Wohnungskataster“ hochziehen. Das Bezirksamt solle sich überlegen, wie der Wohnungsleerstand und die Mietpreise transparent gemacht werden könnten. Dieses Thema müsse seitens der Verwaltung ernster genommen werden.

 

Fr. Tazegül (Fraktion DIE LINKE.) stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Lehmann zu.

 

Hr. BzStr Krüger fragt sich, was denn eine konkrete Maßnahme sein solle. Er könne dem Ordnungsamt schlecht sagen, dass sie mal schauen mögen, wo leerstehende Wohnungen seien; dafür gebe es kein Personal. Es sei eine Veränderung der Gesetzeslage auf Landesebene notwendig, um etwas zu erreichen. In Grunewald sehe man ab und zu Schilder, die auf einen Wohnungsleerstand anzeigen würden, in anderen Gegenden aber eher nicht. Man könne höchstens darüber spekulieren, wo eine Wohnung frei stünde.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) sieht den Antrag unter sozialen Gesichtspunkten positiv, denn preiswerter Wohnraum liege im Interesse aller. Dennoch könne sie den Antrag so nicht unterstützen, wenn sie im vorhinein wisse, dass die Forderungen des Antrags so nicht durchführbar seien. Die Eigentümer würden dem Bezirksamt niemals eine freistehende Wohnung melden. Es gebe genügend Interessenten für die Wohnungen, der Vermieter könne sich die Mieter selbst aussuchen. Warum solle das Bezirksamt also einen Antrag umsetzen, wenn sowieso nichts bei rauskomme. Sie empfiehlt, sich an das Abgeordnetenhaus oder den Bundestag zu wenden.

 

Hr. Dr. Lehmann (Fraktion B´90/Grüne) meint, dass jeder wisse, wie die Gesetzeslage sei. Die Große Anfrage seinerzeit habe es auf Grund eines Artikels gegeben, in dem über die explodierenden Mietpreise berichtet worden sei. Ziel solle es nun sein, eine Durchmischung zu erreichen. In dem Antrag ginge es darum, eine Transparenz herzustellen. Er empfiehlt Herrn BzStr Krüger einen großen Tisch mit den Wohnungsbaugesellschaften einzuberufen.

 

Hr. BzStr Krüger versucht deutlich zu machen, welche Spielräume er habe. Im Bereich Wohngeld müssten Bürgerinnen und Bürger derzeit drei bis vier Monate auf die Bewilligung des Wohngeldbescheides warten. Er werde also für die Umsetzung des Antrages, nach leerstehenden Wohnungen zu schauen, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansetzen. Des Weiteren sei mit noch weiteren Kürzungen beim Personal zu rechnen. Hr. BzStr Krüger berichtet weiter, dass es in der vergangenen Legislaturperiode bereits eine solche Runde mit den Wohnungsbaugesellschaften gegeben habe. Dabei sei rausgekommen, dass es kaum einen Wohnungsleerstand zu verzeichnen gegeben habe. In Wilmersdorf betrug der Leerstand unter 1,5 %, in Charlottenburg unter 2,5 %. Lediglich der Norden Charlottenburgs sowie die Schlangenbader Str. hätten einen höheren Leerstand  zu verzeichnen. Diese seien als Sozialwohnungen aber bereits im bezirklichen Blickpunkt. Die Schwierigkeit sei, dass die Mietpreise auf Grund großer Nachfrage steigen würden. Durch Transparenz werden keine billigeren Wohnungen geschaffen. Der Landesgesetzgeber sei gefragt, gegebenenfalls Miethöchstgrenzen zu schaffen.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) möchte klarstellen, dass damit nicht gemeint war, Personal von heute auf morgen bereitzustellen oder durch das Ordungsamt prüfen zu lassen.

 

Fr. Tazegül (Fraktion DIE LINKE.) fragt, ob es machbar sei, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Stunde am Tag aus dem Grundbuch die Eigentümer der entsprechenden Häuser heraussuchen könne.

 

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sei, wer der Eigentümer eines Hauses ist bzw. wer das Verfügungsrecht über einzelne Wohnungen habe.

 

Fr. Furler-Zantop (SPD-Fraktion) erläutert, dass wenn man angenommen solch ein Kataster habe, müsste der Ein- und Auszug doch fortgeschrieben werden. Dadurch müsse dann ersichtlich sein, wo eine Wohnung frei sei und wo nicht. Sie berichtet von einer Dame, die vom Bezirksamt wissen wollte, wo eine Wohnung zu vermieten sei. Sie habe diese Dame in das Wohnungsamt geschickt.

 

Hr. BzStr Krüger erläutert dazu, dass es nicht die Aufgabe des Wohnungsamtes sei, Wohnungen zu vermitteln. Man könne höchstens Anschriften von Wohnungsbaugesellschaften weitergeben. Wenn gesehen wird, dass die/der Betroffene wenig Geld zur Verfügung habe, könne dieser dann an die Abteilung Sozialwesen, Bereich Vermittlung von Seniorenwohnungen, verwiesen werden.

 

Es gebe ca. 15.000 – 18.000 Ein- und Auszüge pro Jahr. Wenn die Verwaltung diese Registrierung auch noch leisten solle, müsse eine ganz andere Gesetzesvorgabe vorhanden sein.

 

Fr. Gisa (CDU-Fraktion) berichtet von Schwierigkeiten, wo sie eine Familie in einer bezahlbaren Wohnung unterbringen wollte. Die Gesellschaften hätten gar keinen Bedarf, billigen Wohnraum zu vermieten.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) meint, dass selbst wenn solch ein Kataster existieren würde, die Vermieter in den gut situierten Bezirken sich selbst ihre Mieter aussuchen würden. Es gebe gar keine Möglichkeit, den Vermieter zu zwingen, frei werdende Wohnungen an das Bezirksamt zu melden. Selbst dann würden Wohnungen dadurch nicht billiger werden.

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der Steigerung der Mietpreise im Bezirk begegnet und wie mehr Transparenz über den Wohnungsleerstand (z. B. durch Einrichtung eines Wohnungskatasters) hergestellt werden kann.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Zug um Zug ein Wohnungskataster auch für den privaten Wohnungsbestand einzurichten.

Der BVV ist erstmalig zum 30.01.2010 zu  berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:   4                    Enthaltung:              0

 
 

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