Auszug - Bericht aus dem Job Center  

 
 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die BzStR berichtet von der letzten Trägervertretung, auf der der neue Geschäftsführer ab 01

Die BzStR berichtet von der letzten Trägervertretung, auf der der neue Geschäftsführer ab 01.01.2010, Herr Gärtner, gewählt wurde. Er ist noch bis 31.12.2009 der Leiter operativ des Arbeitsamtes Mitte.

 

Zur Neustrukturierung der JobCenter liegt seit 11.12.2009 ein neues Eckwertepapier mit leichten Verbesserungen für die Kommunen vor. Am 16.12.2009 findet die nächste Sitzung der BzStR für Arbeit statt, auf der aktuelle Informationen zur Haltung des Senats erwartet werden.

 

Am 08.12.2009 wurden die Beschäftigten des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf auf einer Mitarbeiterversammlung mit dem Personalrat und Hauptpersonalrat über die Lage informiert.

 

Das Arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm für 2010 liegt bereits vor, kann jedoch noch nicht umgesetzt werden, da es noch keinen Bundeshaushalt und auch keinen Haushalt für die JobCenter gibt.

 

Die 7. Etage im JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf wurde inzwischen bezogen. Es besteht eine jährliche Kündigungsfrist.

 

Der Vorsitzende fragt nach einer Regelung für das Personal, ob eine Rücknahme durch den Bezirk oder die Abgabe an das ZeP vorgesehen ist.

Frau Schmiedhofer weist darauf hin, dass hierzu zunächst eine genaue Klärung erforderlich ist, was kommunale Aufgabe sein wird. Daran anschließend wird die Frage zu Anzahl und Bewertung des Personals zu klären sein. Grundsätzlich besteht das Problem, dass die meisten Mitarbeiter des JObCenters für die Bearbeitung der Kosten der Unterkunft zu hoch bewertet sind. Eine Rücknahme des Personals ist wünschenswert, setzt aber eine Kehrtwende in der Personalpolitik der Senatsverwaltung für Finanzen voraus, die eher unwahrscheinlich ist.

 

BV Dittner fragt nach dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach das Land Berlin an den Bund Gelder für die Kosten der Unterkunft zurückerstatten muss.

Die BzStR führt aus, dass der Bund sich zur Übernahme von 23 % der Kosten der Unterkunft verpflichtet hat. Das Land Berlin hat im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hohe Kosten der Unterkunft, u.a. aufgrund der AV Wohnen, die einen Umzug erst nach 12 Monaten vorschrieb. Der Bund hat deshalb einen Teil des Geldes zurückgefordert. Das Gericht hat dem Anspruch zu einem kleinen Teil stattgegeben.

Zukünftig ist ein Fachkostencontrolling für die Kosten der Unterkunft durchzuführen. Dazu sind in den JobCentern parallel zur Antragsbearbeitung Daten zu erheben, da die Nutzung der Programme und Daten der Bundesagentur für kommunale Zwecke nicht möglich ist. Zur Zeit liegen dem Bezirk keine Informationen über die Miethöhe der Unterkünfte der Kundinnen und Kunden vor. Sofern 1 Mio. € an Kosten innerhalb eines Jahres eingespart werden kann, erhält der Bezirk davon anteilig 250.000 €.

 
 

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