Auszug - Verantwortungsvolle und transparente Haushaltspolitik gewährleisten  

 
 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
1549/3 Verantwortungsvolle und transparente Haushaltspolitik gewährleisten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Block 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen:

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte für das Bezirksamt die Große Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt wurde von mir nach Eingang des Nachschauberichts am 16.11.2009 in der Bezirksamts-Sitzung am 17.11.2009 über die Beschlussempfehlungen der Senatsverwaltung für Finanzen unterrichtet. Ich habe konkret darauf hingewiesen, das der Merkansatz von 1.000,-- Euro  der Pauschalen Zuweisung für Investitionen um 1,153 Mio.Euro für 2010 erhöht werden muss, da die Senatsverwaltung für Finanzen der Streichung dieses Betrages zur Abfederung des Finanzdefizits nicht zugestimmt hat.

 

Ich habe vermittelt, das über die Pauschale Minderausgabe in Höhe von 1,576 Mio. Euro für 2010 eine hinausgehende zusätzliche Auflösung von 1,152 Mio. Euro erfolgen muss.

In welcher Art und Weise die Auflösung erfolgen kann, wurde an diesem Dienstag nicht diskutiert, da die Anhörung im Unterausschuss der Bezirke am 23.11.09 noch ausstand.

Die Abteilungen sollten zunächst an einer Liste mitarbeiten, in welchem Umfang überhaupt Haushaltsmittel für die Auflösung der pauschalen Minderausgabe herangezogen werden können. Die Liste, die bearbeitet werden sollte, wies die ursprüngliche, auch von der BVV beschlossene pauschale Minderausgabe von 1,576 Mio. Euro aus.

 

In der BVV am 19.11.09 habe ich einen Weg aufgezeigt, in welcher Art und Weise die Auflösung der Erhöhung der pauschalen Minderausgabe um die Pauschale Zuweisung für Investitionen in Höhe von 1,152 Mio. Euro erfolgen kann. Ich habe ausgeführt, ohne den Begriff „haushaltstechnischen Veranschlagungsfehler“ zu benutzen, das bei einer vorläufigen Haushaltswirtschaft durch die Senatsverwaltung für Finanzen alle Neubeginner der Pauschalen Zuweisung für Investitionen einkassiert werden und das auf jeden Fall konsumtiv die verbleibenden 1,6 Mio. Euro aufgelöst werden müssen.

Dieser Ausführung lag zugrunde, dass die feinsinnige Haushaltstechnik in der Abwirtschaftung eines Haushaltes eine Sperre zulässt, nicht aber im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eine Streichung der Pauschalen Zuweisung für Investitionen.

 

Zu 2.

Diese Frage kann ich – auch für mich – mit einem Nein beantworten. Als ich den Nachschaubericht am Montag, dem 16.11.09, gelesen habe, hatte ich zunächst auch die Befürchtung, dass weitere Mittel konsumtiv aufgelöst und damit gesperrt werden müssen. Erst nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Nachschaubericht wurde deutlich, dass mit der Erhöhung der pauschalen Zuweisung der Investitionssumme nicht einhergeht, dass auch die gestrichenen Investitionsmaßnahmen wieder aufleben; das es haushaltstechnisch betrachtet nämlich nur um die Einstellung des Geldbetrages geht und das dieser in der Haushaltswirtschaft auch wieder gesperrt werden kann.

 

Zu 3.

Das Bezirksamt sah für einen derartigen Versuch keine Veranlassung, da nicht von einem falschen Eindruck bei den Bezirksverordneten ausgegangen werden konnte. Nach dem Lesen und Hören meines Redebeitrages meine ich, dass jede und jeder Einzelne aus der BVV am 19.11.09 hätte mitnehmen können, dass nach wie vor rund 1,6 Mio. Euro aufzulösen sind und dass diese Auflösung nicht ohne Einschnitte in den Abteilungen einhergehen wird.

 

Hierzu habe ich auch für ehrenamtlich tätige Bezirksverordnete leicht verständliche und nachvollziehbare Einzelbeispiele gebracht, die auf den Ernst der Lage hingewiesen haben.

 

Zu 4.

Auch diese Frage kann ich nicht für jeden und jede Bezirksverordnete beantworten. Es kommt ja nicht so selten vor, das das gesprochene Wort entweder nicht gleich oder gar nicht verstanden oder verinnerlicht wird. Ein aktuelles Beispiel ist, das bei der letzten Haushaltsausschusssitzung auch nicht von allen Bezirksverordneten gleich wahrgenommen wurde, dass ich erzählt bzw. vermittelt habe, dass das Bezirksamt auch die BVV-Sondermittel zur Sperre bzw. Auflösung der pauschalen Minderausgabe herangezogen hat.

 

Zu 5.

Ja, insoweit, dass ich am BVV-Donnerstag noch davon ausgegangen bin, das der aufgezeigte Weg nur mit einer vorläufigen Haushaltswirtschaft durch die Senatsverwaltung für Finanzen  gegangen werden kann. Eine Woche später war aber klar, dass die Auflösung der aufgrund des Nachschauberichtes erhöhten pauschalen Minderausgabe durch den Bezirk erfolgen kann.

Zu dieser Verklarung hat der Zeitraum bis und die Sitzung des Unterausschusses der Bezirke am 23.11.2009 beigetragen. Ein Hauptthema dieser Sitzung war die Klarstellung des Sachverhaltes und der Auswirkungen des so bezeichneten Verstoßes gegen die Ausführungsvorschrift der LHO zu § 26a. Ich erinnere hier insbesondere an die Ausführungen der Staatssekretärin Spranger, dass es hier offensichtlich zu unterschiedlichen Auslegungen zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung gekommen ist, die zukünftig eindeutiger zu regeln sind.

 

Soweit die Beantwortung der Großen Anfragen und bezogen auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Fest möchte ich auch kurz zitieren aus meiner Rede von der letzten BVV:

 

„Das hätte zur Folge, dass wir eine sofortige vorläufige Haushaltswirtschaft verordnet bekommen von der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn wir die Haushaltswirtschaft haben, dann kassiert die Senatsverwaltung für Finanzen sofort alle Neubeginne der pauschalen Investition, d. h. die 1,1 Mio. sind dann eh weg, so oder so.“

 

Ich wollte damals sowie auch heute damit deutlich machen, dass es einen Weg gibt, die Sperre darauf zu legen.

 

 

 
 

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