Auszug - Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für Bordelle festlegen
Auf Nachfrage von Herrn Schmitt erklärt Herr Schulte, dass zwar keine Personalausweitung möglich ist, aber durch abgestimmte Arbeitsweisen der beteiligten Behörden (Bau- und Wohnungsaufsichts-, Ordnungs- und Gesundheitsamt sowie die Polizei) die Personalressourcen optimierbar seien. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag mit 11:3:0 Stimmen angenommen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt.
Als inhaltlich-fachliche Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3) dienen. Es ist zwischen gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien zu differenzieren.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu beschließen.
Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 31.10.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 11 dagegen: 3 Enthaltung: 0 |
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