Auszug - Recht auf Schutz der eigenen Wohnung besser garantieren!  

 
 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 07.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1435/3 Recht auf Schutz der eigenen Wohnung besser garantieren!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Fr

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) begründet den Antrag und sagt, dass das Thema nicht ganz neu sei. Alle zuständigen Stadträte hätten sich dem Antrag angeschlossen, auch die Polizei. Die derzeit bestehende Rechtslage sei kaum haltbar. Es könne nicht unbeachtet bleiben, dass vermehrt nach Scheinanmeldungen und Ausweisbeschaffung Schlüsseldienste mit der Vorlage des Ausweises zur Öffnung der Wohnung beauftragt werden und Wohnungen dann "in Ruhe" ausgeräumt werden könnten. Sie plädiere deshalb dafür, den Antrag hinsichtlich des Melderechts zu unterstützen.

 

Fr. Centgraf (Fraktion B´90/Grüne) erläutert, dass das Anliegen von allen Fraktionen wohlwollend aufgenommen wurde. Das Problem sei, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzgebung einen Handlungsspielraum gelassen habe. Im Ausschuss selbst könne man das Gesetz nicht ändern. Bei diesem Antrag werde es wohl darauf hinauslaufen, diesen als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) stimmt dieser Ausführung zu.

 

Fr. Gnielinski (CDU-Fraktion) fragt Hrn. BzStr Krüger, wie auf der Landesebene mit den Ergebnissen umgegangen werde.

 

Hr. BzStr Krüger berichtet von der am vergangenen Freitag stattgefundenen Diskussionsrunde zwischen den zuständigen Stadträten und dem Staatssekretär für Inneres. Bei der Debatte sei darauf gedrängt worden, die Vorlage von Mietverträgen zur Regel zu machen. Diese Regelung solle ab November greifen. Hr. BzStr Krüger stehe selbst inhaltlich voll dahinter. Allerdings gebe es eine Einschränkung. Es müsse die Debatte mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin abgewartet werden, da dieser wohlmöglich noch Einwände habe. Wenn dann aber keine fundamentalen Bedenken mehr vorhanden seien, werde diese Regelung greifen. Allerdings könne dieses auch später als der 1. November sein. In relativ naher Zeit nach Inkrafttreten der Regelung sollen die Ergebnisse ausgewertet  und dann entschieden werden, wie es weitergehen solle.

 

Hr. Heine (FDP-Fraktion) würde dem Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt zustimmen wollen.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) plädiert für eine Vertagung des Antrages.

 

Hr. Wendt (FDP-Fraktion) vertagt den Antrag.

 


 

 
 

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