Auszug - Kinderschutz benötigt ein verbindliches Meldesystem
Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag als "durch Verwaltungshandeln erledigt" erklärt. BV Wittke stellt diesen Beschluss zur Abstimmung. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsstellen für ein verbindliches Meldesystem zwischen den Bezirken einzusetzen. Dieses muss mindestens folgende Punkte berücksichtigen: - Der angekündigte Umzug eines vom Jugendamt oder dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betreuten Kindes ist vom bisher zuständigen Bezirk den Stellen des zukünftigen Bezirks zu melden. - Die Gesundheitsakten des Kindes werden an den künftig zuständigen Bezirk übergeben. Die Eltern sind hierüber zu informieren. - Die Meldepflicht erstreckt sich auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der BVV ist bis zum 31.05.2009 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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